7. Die grosse Transformation und der Great Reset

7.1 Der WBGU und die nachhaltige Gesellschaft

Die große Transformation und der Great Reset gehen auf Überlegungen des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung zurück. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) wurde 1992 von der deutschen Bundesregierung als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium eingerichtet.

Die Hauptaufgaben des WBGU sind (113):

  • globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu analysieren und darüber in Gutachten zu berichten,
  • nationale und internationale Forschung auf dem Gebiet des Globalen Wandels auszuwerten,
  • im Sinne von Frühwarnung auf neue Problemfelder hinzuweisen,
  • Forschungsdefizite aufzuzeigen und Impulse für die Wissenschaft zu geben,
  • nationale und internationale Politiken zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung zu beobachten und zu bewerten,
  • Handlungs- und Forschungsempfehlungen zu erarbeiten und
  • durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für die Probleme des Globalen Wandels zu fördern.

Im Jahre 2011 gibt der WBGU eine Empfehlung einer „großen Transformation“ zu einer nachhaltigen Gesellschaft ab (113).

In dieser Empfehlung wird die geforderte Transformation, im Hinblick auf die erforderlichen Eingriffe in die Gesellschaft, als vergleichbar mit den 2 bisherigen fundamentalen Transformationen der Weltgeschichte charakterisiert, nämlich

  • der neolithischen Revolution, also Erfindung und Verbreitung von Ackerbau und Viehzucht
  • der industriellen Revolution, dem Übergang von der Agrar-zur Industriegesellschaft

„Ein zentrales  Element in einem solchen Gesellschaftsvertrag ist der “gestaltende Staat“ […]

Bei der Transformation zur Nachhaltigkeit kommt dem Klimaschutz eine besondere Bedeutung zu, […]“ (113).

Im Gespräch mit FOCUS-Online erklärt der Historiker und Totalitarismusforscher Wolfgang Wippermann von der Freien Universität Berlin, warum er die Pläne und Gedanken der Forscher für gefährlich und undemokratisch hält (114):

„Die sprechen sogar von der „internationalen Allianz von Pionieren des Wandels“. Und das erinnert mich an die faschistische oder kommunistische Internationale […]

Wir haben es mit wissenschaftlichen Fanatikern zu tun, die ihre Vorstellungen durchsetzen wollen. Ich wundere, dass wir da zum ersten Mal drüber reden und wie wenig das in der Öffentlichkeit bisher beachtet wurde. […]

Nur was die Autoren hier vorschlagen, das ist eine Klimadiktatur, der Klimastaat. Und zwar in einem etwas größeren Rahmen. Sie wollen zum Beispiel Nationalstaaten abschaffen. Diese könnten nicht „alleinige Grundlage des Vertragsverhältnisses sein“, heißt es. Es geht also um einen Superstaat, eine Staatengemeinschaft mit kollektiver Verantwortung und übergreifenden Organisationen. […]

Ja, aber gleichzeitig wird „gesellschaftliche Erneuerung durch Einsicht“ gefordert. Und was, wenn jemand nicht einsichtig ist? Gewalt? Die Autoren fordern diese Einsicht ja ein. Das ist nicht Demokratie, wie wir sie haben und was wir unter Demokratie verstehen. Das ist etwas anderes. Und was die Autoren zur Behebung der Missstände fordern, ist mit den Möglichkeiten und Mitteln der modernen Demokratie auch nicht vereinbar. Aus der Geschichte kennt man genug Leute, die die Welt verbessern wollten, nachdem sie deren Untergang prophezeiten und undemokratische Systeme zum Zwang in ihre Einsichten schufen.  […]“  (114).

7.1.1 Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Der SRU (Sachverständigenrat für Umweltfragen) wird von der Bundesregierung für 4 Jahre ernannt. Der Rat begutachtet die Umweltbedingungen in Deutschland. Dabei weist er auf Fehlentwicklungen hin und zeigt Möglichkeiten auf, diese zu korrigieren.

Er veröffentlicht Gutachten und Stellungnahmen zu verschiedenen umweltpolitischen Themen. Darin bereitet er komplexe wissenschaftliche Themen verständlich auf, fasst den aktuellen Stand der Forschung zusammen und formuliert Politikempfehlungen.

Im Juni 2019 erstellte er ein Sondergutachten unter dem Titel

Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen –Zur Legitimation von Umweltpolitik (114 a)

Im Folgenden werden einige Empfehlungen zitiert:

Die folgenden Empfehlungen des SRU zielen darauf ab, den Umweltschutz in den politischen Entscheidungsprozessen sowie im Verwaltungshandeln zu stärken. […]

Deutschland trägt durch seine wirtschaftlichen Aktivitäten in erheblichem Maße zur Umweltbelastung bei und muss daher sowohl im nationalen Interesse als auch in globaler Verantwortung einen substanziellen Lösungsbeitrag leisten. Es hätte die ökonomischen und technologischen Möglichkeiten, umweltpolitischer Vorreiter zu sein. […]

Derzeit fehlt es an umweltpolitischen Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft, die die langfristigen Umweltfolgen umfassend berücksichtigen.

Die genannten politischen, rechtlichen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen führen dazu, dass die politisch beschlossenen Strategien und Programme zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht ambitioniert genug umgesetzt werden. […]
Derzeit liegt der Fokus der Debatte auf technisch ökonomischen Lösungsansätzen, notwendig ist jedoch auch eine Diskussion über politische Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklung. […]“

Im Gutachten wird ein Rat für Generationengerechtigkeit mit suspensivem Vetorecht vorgeschlagen.

„Der SRU empfiehlt daher im Folgenden, einen Rat für Generationengerechtigkeit einzurichten, der die Interessen der jungen und künftigen Generationen insbesondere im Gesetzgebungsprozess vertritt ohne dabei die Entscheidungshoheit des demokratisch gewählten Gesetzgebers anzutasten.“ Der vorgeschlagene Rat für Generationengerechtigkeit soll laut Gutachten kein klassisches Beratungsgremium, sondern vielmehr ein Organ sein, das regulär in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden ist und eine Kontrollfunktion hat. Mit einem suspensiven Vetorecht als eine Art „Hard Power“ mit aufschiebender Wirkung sollte der Rat alle nachhaltigkeits-relevanten Gesetzesentwürfe auf die Interessen zukünftiger Generationen hin analysieren und die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Akteure notfalls zwingen, sich mit Nachhaltigkeitsbelangen auseinanderzusetzen […].

Der hier vorgeschlagene Rat für Generationengerechtigkeit unterscheidet sich daher deutlich von bisher existierenden Räten, die ebenfalls auf die bessere Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit in Politik und Gesellschaft hinwirken. Zunächst sind hier der SRU und der WBGU zu nennen. Beides sind wissenschaftlich arbeitende Gremien, die von der Bundesregierung eingesetzt werden und eine rein beratende Funktion haben. […]

Eine mit der Vertretung künftiger Generationen im Gesetzgebungsverfahren betraute Institution steht allerdings in einem Spannungsverhältnis zum System der parlamentarischen Demokratie. Sofern sie dem demokratisch gewählten Gesetzgeber verbindliche Vorgaben für seine Entscheidungsfindung setzen könnte und somit legislative Befugnisse erhielte, wäre sie mit dem demokratischen System des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 GG) unvereinbar.“

Hinsichtlich der eventuell zu empfehlenden Änderung des Grundgesetzes ist das Ratsmitglieds Frau Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker einer abweichenden Auffassung.

„Änderung des Grundgesetzes Artikel 20a :

[…] Ferner halte ich die vorgeschlagene Grundgesetzänderung für staatsrechtlich bedenklich. Ich spreche mich gegen die vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes aus. Im Einzelnen: Der SRU schlägt eine Grundgesetzänderung vor, konkret im Art. 20a des Grundgesetzes einen zusätzlichen Absatz einzufügen: „Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung aller staatlichen Politiken und Maßnahmen als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden. Insoweit haben Bundesregierung und Bundestag geeignete institutionelle und organisatorische Vorkehrungen zu treffen.“ Der Vorschlag wird in Anlehnung an Art. 11 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Querschnittsklausel) formuliert, der wie folgt lautet. „Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden. […].

Bereits heute wird der Gesetzgeber Kraft Grundgesetz in Art. 20a GG durch das Staatsziel „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ auch zum Umweltschutz verpflichtet und kann hierzu Maßnahmen ergreifen.

Ein solcher weiterer Eingriff wäre demokratiestaatlich nicht unproblematisch. Der parlamentarische Gesetzgeber sollte meines Erachtens nicht in ein so starres Korsett eingeschnürt werden, das zudem mit Unsicherheiten behaftet ist.

Ich rate der Bundesregierung daher ausdrücklich davon ab, ein suspensives Vetorecht für den vorgeschlagenen Rat für Generationengerechtigkeit einzurichten. […]

Auch darf das Parlament seine Verantwortung nicht delegieren. Dabei wirkt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung als Organ der Legislative bereits heute von innen heraus auf die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsbelange hin und ist durch den Bundestag legitimiert. So würde der vorgeschlagene Rat für Generationengerechtigkeit (mit suspensivem Vetorecht) vorbei an demokratisch gewählten und legitimierten Strukturen agieren.

Damit ist meiner Einschätzung nach die große Gefahr verbunden, demokratische Strukturen, hier das Parlament, in seiner legitimierten Funktion und auch in der Wahrnehmung in der Gesellschaft zu schwächen. Ein Vetorecht für ein nicht demokratisch legitimiertes Gremium würde eine Schwächung des Parlaments bedeuten. So würde der vorgeschlagene Rat für Generationengerechtigkeit (mit suspensivem Vetorecht) vorbei an demokratisch gewählten und legitimierten Strukturen agieren. […]

Bei der Zusammensetzung des Rates können parteipolitische und auch partikulare Interessen nicht ausgeschlossen werden. Ich spreche mich gegen die Ausstattung des in diesem Gutachten vorgeschlagenen Rates für Generationengerechtigkeit mit einem suspensiven Vetorecht aus. “ (114 a)

Bei der Erneuerung des Gremiums wurde Frau Messari-Becker, die Autorin der vorstehenden abweichenden Stellungnahme, nicht wieder in den SRU berufen. (114 b)

7.1.2 Der nachhaltige Wohlstand

Im Rahmen der Empfehlungen des Gutachtens wird auch angesprochen, dass es notwendig sei bei der Bevölkerung den Begriff Wohlstand zu verändern, um eine bessere Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen zu erreichen.

„Um die nötigen Transformationsprozesse, für die die genannten Empfehlungen eine institutionelle Basis bilden können, anzustoßen, bedarf es auch einer Erweiterung des Wohlstandsverständnisses in Deutschland. Die Lebensqualität der Menschen muss in ihrer ganzen Breite erfasst und darf nicht auf ökonomische Messgrößen wie das Bruttoinlandsprodukt reduziert werden.

Der SRU empfiehlt der Bundesregierung, dem BIP mindestens einen Indikator zur Seite zu stellen, der ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum abbilden kann, indem weitere Aspekte von Lebensqualität berücksichtigt werden.“

7.2 Das Deutsche Klimaschutzgesetz 

Das Klimaschutzgesetz wurde am 17.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die WirtschaftsWoche schreibt dazu:

„Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Das Gesetz legt erstmals konkrete jährliche Ziele zur Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes (CO2) bis 2030 fest. Und es nimmt einzelne Bundesministerien etwa für Verkehr und Landwirtschaft in die Pflicht, die Einhaltung der Ziele sicherzustellen. (118)

Konkrete Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes enthält auf rund 180 Seiten das „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“. Zur Umsetzung sind weitere Gesetze erforderlich, die zum Teil in der kommenden Woche im Kabinett anstehen. Es folgt eine Übersicht über die Details.

Klimaschutzgesetz

Das 72-Seiten-Papier legt für sechs Sektoren – Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges – jährliche CO2-Minderungsziele für den Zeitraum 2020 bis 2030 fest. Für die Einhaltung steht das jeweils zuständige Bundesministerium in der Pflicht.

Sollte die zugelassene Emissionsmenge überschritten werden, muss das Ministerium innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Emissionsdaten durch eine unabhängige Experten-Kommission „ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor“ vorlegen. Die Sofortmaßnahmen sollen die Einhaltung der Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre sicherstellen.

Die Expertenkommission soll jeweils im Frühjahr eine Bewertung der vom Umweltbundesamt für das Vorjahr gelieferten Emissionsdaten erstellen. Die CO2-Minderungen können auch sektorenübergreifend erbracht werden, wenn ein Sektor das Einsparziel verfehlt. Die Tauschmöglichkeit wird auf die Bereiche Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft beschränkt. Die Gesamtsumme der CO2-Minderung muss am Ende gleichhoch sein.

In die Kabinettsvorlage neu eingefügt wurde, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 „für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 jährlich absinkende Emissionsmengen“ festlegt. Dies bedarf zudem der Zustimmung des Bundestages.

Klimaschutzprogramm

Darin sind auf 173 Seiten die Instrumente beschrieben, die zu einem geringeren CO2-Ausstoß führen sollen. Vorgesehen sind:

CO2-Preis: Die Koalition will auf Sprit, Heizöl und Gas einen CO2-Preis einführen. Die Grundsatzeinigung von Bund und Ländern sieht vor, dass der CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden zum 1. Januar 2021 nun mit 25 Euro pro Tonne startet – ursprünglich  waren 10 Euro vorgesehen. Er soll schrittweise bis 2025 auf 55 Euro erhöht werden – statt wie ursprünglich geplant auf 35 Euro. Zunächst wird er den Liter Sprit um etwa 7 bis 8 Cent Cent verteuern, im Jahr 2025 dann um etwa 17-18 Cent. Nach 2025 soll der Preis in den europäischen CO2-Rechte-Handel überführt werden.

Kfz-Steuer und Lkw-Maut: Die Kfz-Steuer soll ab 2021 für Autos mit höherem CO2-Ausstoß steigen. Damit soll die Ausweitung von Kaufprämien für E-Autos unter 40.000 Euro finanziert werden. Die Dienstwagensteuer bei dieser Preisklasse soll auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Die Lkw-Maut wird ab 2023 stärker am CO2-Ausstoß ausgerichtet und bezogen auf jetzige Lkw verdoppelt.

Bahn: Der Schienenverkehr und die Deutsche Bahn werden gefördert. Das finanziell angeschlagene Staatsunternehmen erhält über das Eigenkapital jährlich bis 2030 einen Zuschuss von einer Milliarde Euro, insgesamt also zehn Milliarden Euro. Die Umsatzsteuer auf Fernbahn-Tickets soll auf sieben Prozent reduziert werden, so dass diese günstiger werden.

Flugtickets: Dumping-Flüge werden untersagt, indem der Preis mindestens so hoch wie Gebühren, Steuern und andere Entgelte sein muss. Die Luftverkehrsteuer wird in dem Maße erhöht, dass sie die Umsatzsteuersenkung im Volumen von etwa 500 Millionen Euro jährlich bei der Bahn gegenfinanzieren kann. Dazu hat das Finanzministerium bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der kommende Woche im Kabinett sein soll.

Strompreis und weitere Entlastungen: Der Strompreis soll im Gegenzug zur Belastung von Sprit und Heizöl sinken. Ab 2021 soll dafür die Umlage zur Förderung des Ökostroms (EEG), die auf den Strompreis aufgeschlagen wird, um 0,25 Cent pro Kilowattstunde fallen. 2022 wird sie um den gleichen Betrag gekürzt und 2023 dann um insgesamt 0,625 Cent. Die Umlage beträgt derzeit 6,4 Cent pro Kilowattstunde und macht gut ein Fünftel des Strompreises aus.

Ein Durchschnittshaushalt muss im Jahr für die EEG-Umlage gut 200 Euro aufbringen. Die Entlastung würde 2023 also nicht einmal 30 Euro betragen.

Hilfen soll es für ärmere Haushalte etwa über das Wohngeld geben. Hartz-IV-Empfänger sollen ebenfalls einen Ausgleich für höhere Benzin- oder Heizölpreise bekommen.

Erneuerbare Energien: Der Ausbau erneuerbarer Energien soll erleichtert werden. Die bestehende Begrenzung einer Ausbauförderung auf den Zeitpunkt, sobald 52 Gigawatt Leistung erreicht sind, wird aufgehoben. Zudem soll der Ausbau der Windenergie auf hoher See um fünf Gigawatt auf mindestens 20 Gigawatt bis 2030 beschleunigt werden.

Um den Widerstand gegen den Windrad-Bau an Land zu überwinden, sollen Windräder generell nur noch im Abstand von 1000 Metern von Siedlungen entfernt gebaut werden dürfen. Länder können aber auch niedrigere Abstände erlauben. Kommunen sollen künftig eine finanzielle Beteiligung an den Erlösen der Windparks bekommen.

Gebäudesanierung: Dämmung und Sanierung von Gebäuden für den Klimaschutz werden ab 2020 steuerlich gefördert. Nicht nur eine Komplettsanierung, auch Teilsanierungen wie ein neues Dach oder neue Fenster können von der Steuer abgesetzt werden.

Ölheizungen: Sie gelten als wichtiger Faktor bei den Emissionen im Gebäudesektor. Der Austausch alter Heizungen soll mit bis zu 40 Prozent gefördert werden. Ab 2026 dürfen Ölheizungen dann gar nicht mehr eingebaut werden“.

7.2.1 Die EEG Umlage und ihre aktuelle Entwicklungen

Bild 33: Die Abbildung (115) zeigt schematisch Parameter und Organisation der sog. Erneuerbaren Energie-Umlage (EEG-Umlage).

  1. Der Anlagenbesitzer produziert Strom.
  2. Der Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.
  3. Der Anlagenbesitzer bekommt eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber.
  4. Der Netzbetreiber verkauft den Strom an der Strombörse. Aus der Differenz von Vergütung und erzieltem Preis an der Börse ergibt sich die EEG-Umlage.
  5. Der Stromkunde bezieht Strom aus dem öffentlichen Netz.
  6. Der Stromkunde bezahlt den Strompreis inklusive der EEG-Umlage.

Strompreiszusammensetzung 2020 (115c) 

52,42 % staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen
25,14 % Nutzung der Stromnetze, die der Netzbetreiber bekommt
22,44 % Stromerzeugung und Vertrieb, die der Stromanbieter erhält

Ein Artikel  der Webseite „Welt“ (116)

setzt sich mit der Problematik der Umlage auseinander, besonders unter dem aktuellen Aspekt der Corona-Krise.

Nach Berechnungen von E.ON sowie der Gewerkschaft IG BCE wird die Ökostrom-Umlage in Folge der Corona-Krise im kommenden Jahr drastisch zunehmen, nach E.ON von 6,76Cent /kWh auf  über acht Cent/kWh. Weil die Nachfrage nach Elektrizität während des Corona-Lockdowns übers Jahr gerechnet rund zehn Prozent niedriger ausfällt , sinkt auch der Strompreis am Großhandelsmarkt.

Grund für die steigenden Ökostrom-Vergütungen sei außerdem „das Zusammenfallen von Corona-Krise und wetterbedingt stärkerem Beitrag der erneuerbaren Energieträger Wind und Solar“, erklärt die Gewerkschaft. Die erneuerbaren Energien lieferten im ersten Quartal 2020 mehr als die Hälfte des deutschen Strommix – ein Plus von 14 Prozent.

„Da der Ökostrom bis heute weder in großen Mengen gespeichert, noch alternativ genutzt werden kann, drängt er mit hohen Mengen und Nullkosten auf den Markt, was an der Strombörse zu extrem niedrigen Spotmarktpreisen führt “ ,so der Gewerkschaftler: Für ihn „legt die Corona-Krise die problematische Systematik des EEG-Gesetzes schonungslos offen“.

Dies ist ein entscheidender Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen: Während der Rückgang der Großhandelspreise für Strom europaweit allen Wettbewerbern zugutekommt, müssen die deutschen Unternehmen die nur in Deutschland  geltende EEG-Belastung schultern.

Die Bundesregierung befindet sich nun  in eine Zwickmühle: Sie hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Bürger aus Gründen des Klimaschutzes ab 2021 mit einer CO2-Abgabe auf Heizöl, Gas und Benzin zu belasten, der sog CO2- Bepreisung.

Zum Ausgleich der neuen Kosten für CO2 wurden dem Wähler eine Strompreissenkung versprochen wurde: Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe würde der Staat dazu verwenden, die EEG-Umlage um zunächst 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu senken.

Wegen des Corona-Effekts geht dies jetzt nicht mehr auf: Selbst wenn die Bundesregierung die EEG-Umlage im kommenden Jahr um den geplanten Wert senkt, bleibt unter dem Strich eine höhere Stromrechnung.

Wetzel schreibt: „Der Verbraucher und Wähler müsste dann erleben, dass die versprochene Nettoentlastung beim Strompreis ausbleibt und er mit steigender EEG-Umlage und CO2-Bepreisung gleichsam doppelt für den Klimaschutz zahlt.“

Bereits heute ist Deutschland der weltweite Spitzenreiter bei den ,Kosten für elektrischen Strom (117), mehr als 2-mal so teuer als die USA und mehr als 4-mal so teuer als China, unsere größten Wirtschaftskonkurrenten auf dem Weltmarkt.

7.2.2 Weltweite Strompreise 2020 (117)

7.3 Die Umwelt-NGO’s (Non-governmental organizations)

7.3.1 Die Bedeutung der Umwelt-NGO’s für die Politik

Ansgar Neuhof (118 a) beschreibt die Rolle und die Bedeutung der NGO (Nichtregierungsorganisationen) in der Politik:

Sie sind die fünfte Gewalt im Lande. Sie heißen Deutsche Umwelthilfe oder ATTAC, Bertelsmann-Stiftung oder Greenpeace, Seawatch oder Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Fridays for future, um nur einige wenige zu nennen. Die Rede ist von den sogenannten NGO .

Zumeist organisiert als Vereine, Stiftungen oder gGmbHs (das kleine „g“ steht für gemeinnützig; Fridays for future ist eine Ausnahme, hinter der aber wiederum mehrere Stiftungen und Vereine stehen) durchdringen sie sämtliche Lebensbereiche. Sie sind unkontrolliert, intransparent, oft lautstark moralisierend und sich empörend. Sie wollen anordnen, verbieten, erziehen. Natürlich alles im Sinne des „guten“ Zwecks, für den sie vorgeben einzutreten. 

Ihr politischer Einfluss hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen. Sie bestimmen auf vielen Themenfeldern die politische Diskussion und öffentliche Wahrnehmung und treiben die Parteien vor sich her. Genannt seien Umwelt, Ernährung, Energie, Verbraucherschutz oder aktuell Klima. […]

Sie bezeichnen sich selbst als „Zivilgesellschaft“ – ein aus ihrer Sicht sehr gelungenes, dennoch falsches Framing, ist es doch tatsächlich nicht die Gesellschaft, sondern eine radikale gesellschaftliche Minderheit von Politaktivisten, die sich über die NGO erhebliche Macht verschafft hat.[…].

Ganz überwiegend sind die NGO‘s im links-grünen Bereich angesiedelt. […]

Ein vergleichbares Angebotsdickicht existiert im rechten, liberal-konservativen Bereich nicht einmal ansatzweise“

7.3.2 Umwelt-NGO’s übernehmen die Verantwortung für die Energiepolitik

Sabine Reul (118 b) kritisiert, dass sich die Politik ihrer Verantwortung entledigt:

Die Verlagerung inhaltlicher politischer Arbeit aus den Regierungs- und Parteizentralen an Nichtregierungsorganisationen unterschiedlichster Art – von Expertengremien und Stiftungen bis zu Beratungsunternehmen und unzähligen Nichtregierungsorganisationen (NGO), vor allem im Bereich der Entwicklungs- und Umweltpolitik, – nimmt immer größere Ausmaße an. Begründet wird dieser Trend einerseits mit der Vorstellung, die schiere Fülle komplexer Sachthemen, die die Politik zu bewältigen habe, überfordere das Fassungsvermögen der gewählten Vertreter in Regierung und Parlament. Gleichzeitig gilt gerade die Einbeziehung nicht gewählter Experten in politische Prozesse heute vielen als durchaus demokratisch, da sie doch der „Zivilgesellschaft“ gegenüber dem Staat mehr Beteiligungschancen einräume. Und schließlich wird gerne auf die Globalisierung verwiesen, angesichts derer klassische Konzepte territorial verankerter Demokratie ohnehin veraltet seien. […]

Die Verlagerung inhaltlicher Beurteilungskompetenz an externe Akteure schwächt die Politik nicht nur in dem Sinne, dass man demokratisch nicht legitimierten Kräften mehr Einfluss einräumt als ihnen gebührt. Sie läuft auch auf eine Selbstkastration der Politik hinaus, denn wenn politische Entscheidungsträger nur noch abnicken, was sie selbst nicht wirklich verstehen, mögen sie zwar formell noch immer rechenschaftspflichtig sein, aber substanziell lässt sich von verantwortlichem politischen Wollen und Handeln allenfalls noch mit Abstrichen sprechen.“

7.3.3 Die deutsche Regierung und Umwelt.NGO‘s

Alexander Wallasch (118 c) schneidet die Frage an wie Umwelt-NGO’s in Deutschland gefördert werden.

“Wie rechtfertigt die Regierung nun offiziell diese Batterie von Füllhörnern für mehrheitlich dem linken und grünen Spektrum zuzuordnende NGO‘s? Auch hier gibt es eine reiche Quellenlage. So heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung und wohl stellvertretend für den Bereich Entwicklungshilfe unter „Hilfsorganisationen und zivilgesellschaftliches Engagement“:

„Bei der Durchsetzung ihrer entwicklungspolitischen Ziele arbeitet die Bundesregierung mit so genannten Nichtregierungsorganisationen (NROs) und staatlichen Durchführungsorganisationen zusammen.“

Die Bundesregierung nimmt da kein Blatt vor den Mund, wenn sie diesen Umwelt-NGOs eine Rolle zuschreibt, die einer Privatisierung öffentlicher Aufgaben gleichkommt:

„NGO’s (…) geben entscheidende Anstöße für die gesellschaftliche Diskussion – in Europa ebenso wie in Entwicklungsländern. Immer größere Bedeutung erlangen sie auch als „watchdogs“, also als Mahner und „Anwälte“ der Menschen, deren eigene Stimme im politischen Raum kein Gehör findet.“ […]

Was hier ursprünglich für NGOs insbesondere in der Entwicklungshilfe galt, hat diesen engen Rahmen der Zusammenarbeit längst gesprengt: Kaum ein Bereich, für den sich nicht noch eine NGO fände, an die der Staat Aufgaben gegen Bezahlung (Förderung) delegieren könnte“.

Dazu steht in(118 a):

„ Die Verbindung von NGO und Staat ist mittlerweile so selbstverständlich, daß NGO bei der Erfüllung originärer Staatsaufgaben mitwirken […]

Auf insgesamt 15,5 Milliarden Euro summierten sich laut einem Artikel in der Druckausgabe der Welt am Sonntag vom 12.5.2019 die direkten Geldtransfers an Vereine, Stiftungen und Privatfirmen nur im Jahr 2018 und allein aus dem Bundeshaushalt. Dazu kommen Milliarden in ungezählter Höhe von Bundesländern, Kommunen und EU. […]

Eigennutz also oder Gemeinnutz? – es fragt sich, inwieweit das Agieren solcher politisch tätigen Organisationen tatsächlich gemeinnützig ist und inwieweit das demokratische Prinzip durch NGO infrage gestellt wird, die ihre eigenen Politikvorstellungen anderen aufzwingen wollen, ohne demokratische Mehrheiten erringen zu müssen?“

7.3.4 Die EU und die Umwelt-NGO’s                                           

In (118 d) wird Zusammenarbeit zwischen der EU mit den NGO’s diskutiert.

„Im Jahr 2000 gab die Europäische Kommission ein Diskussionspapier zur Frage heraus, wie sie ihre Zusammenarbeit mit NGOs bewertet. Es trägt den Titel „The Commission and Non-Governmental Organisations: Building a Stronger Partnership”. Wie es in dem Papier heißt, „werden NGOs zunehmend als signifikanter Bestandteil der Zivilgesellschaft und als wertvoller Unterstützer des demokratischen Regierungssystems wahrgenommen. Regierungen und internationale Organisationen schenken diesen mehr Beachtung und involvieren sie in den politischen Entscheidungsprozess.“[…]

Die im Jahr 2000 in diesem Impulspapier vorgebrachten Grundannahmen stellt die EU bis heute nicht in Frage. In der Folge erhalten NGOs Hilfestellungen und finanzielle Zuwendungen von EU-Institutionen – alles zuliebe eines „demokratischeren Regierungssystems.[…]

„NGOs erhalten Hilfestellungen und finanzielle Zuwendungen von EU-Institutionen – alles zuliebe eines ‚demokratischeren Regierungssystems‘.“ […]

NGOs nehmen eine herausragende Stellung in der EU-Politikgestaltung und -Politikimplementierung ein und machen so weltweit Politik, ohne dafür demokratisch legitimiert zu sein. Anstatt kritisch auf den Mangel der EU an demokratischer Rechenschaftspflicht hinzuweisen, sind NGOs aufgrund ihrer engen Verstrickung mit der EU zu einem wesentlichen Bestandteil ihres bürgerfernen Politikstils geworden. Durch extensive Fördergelder macht sich die EU einen Namen als großzügiger Gewährer weltweiter Entwicklungshilfe, nebenbei profitieren NGOs von dem Geldfluss, einem festen Platz innerhalb der EU-Institutionen und der Anerkennung des Establishments als glaubhafte und vertrauenswürdige Organisationen.“

7.3.5 Umwelt-NGO’s und Lobbyismus

Versucht man sich einen groben Überblick über die Dimension der Umweltschutz-und Klimaorganisationen zu verschaffen, so findet man auf Wikpedia unter

List of environmental organizations (https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_environmental_organizations#North_America)

eine bemerkenswerte Anzahl von Gruppierungen. Grob geschätzt sind dies, gegliedert nach den Missionen der Organisationen:

Internationaler and kontinentaler Aktivitätsbereich: etwa 100 NGO’s, Nationaler Aktivitätsbereich (ohne USA): über 200 NGO’s, USA: etwa 300 NGO’s, Deutschland: etwa 10 NGO’s

Zum Zusammenhang zwischen NGO’s und Lobbygruppen  findet man auf Wikipedia  „Umweltlobbyismus bezeichnet die Form des Lobbyismus von Umwelt-NGOs. Umweltlobbyismus ist ein Oberbegriff für versuchte Einflussnahme auf die Politik mit Instrumenten wie Mitarbeit in Gremien, Wirtschaftskooperationen, Öffentlichkeitsarbeit oder Protestaktionen.“

Der  NGO Observer (118 e) zählt Organisationen in Deutschland auf, die u.a. ihre Aktivität im Bereich Umwelt und Klima definieren. Im Jahre 2018 beläuft sich die Summe ihrer Einnahmen auf etwa 150-160 Millionen.

Greenpeace Deutschland, das die Annahme staatlicher Fördermittel ablehnt, wird mit Einnahmen für 2018 in der Höhe von € 62,5 Millionen angeführt. Für Greenpeace International weist der Annual Financial Report 2019 für das Jahr 2018 einen Umsatz von 84 Millionen Euros aus.

Shellenberger (118 f) weist auf die enormen finanziellen Mittel der Klimaaktivisten hin:

Die beiden größten grünen Gruppen, der Natural Resources Defense Council  { Autor: weltweite Mission, Umsatz (Geschäftsjahr 2018/2019) 200 Millionen Dollar (Consolidated Balance Sheet Juni 2018/ Juni 2019)} und der Environmental Defense Fund { Autor: weltweite Mission, 220 Millionen Dollar (Geschäftsjahr 2018, Annual Report 2019 EDF)}, verfügen zusammen über ein Jahresbudget von 384 Millionen Dollar und stellen damit das Budget der beiden größten Skeptikergruppen – des Competitive Enterprise Institute und des Heartland Institute – in den Schatten, die beide zusammen nur etwa 13 Millionen Dollar Etat hätten.“

Eine dritte grosse Umweltschutzorganisation, der Sierra Club (118q) weist in seinen Financial Statements 2018 (Autor)  ein Einkommen von 97 Millionen  Dollar aus .

Ein Artikel aus den inside climate news des Jahres 2014 (118g) analysiert die damals bedeutendsten 10 Umweltorganisationen der USA mit einem Gesamtbudget von $ 525 Millionen. Betrachtet man die drei oben aufgeführten größten Organisationen der USA gesondert,  dann ist ihr Budget von etwa 320 Millionen im Jahre 2014 auf etwa 500 Millionen im Jahre 2018 um mehr als 50% angestiegen .

7.3.6  Deutsche Umwelt-NGO’s : Finanzierung, Subventionen

  Im Kieler Subventionsbericht des Instituts für Weltwirtschaft (118h) sind unter Die größten Finanzhilfezuwächse des Bundes im Jahr 2018, u.a. die Umweltpolitik und rationelle Energieversorgung mit Subventionen aus dem Energie- und Klimafonds und aus dem Bundeshaushalt   mit 1.943.067 Milliarden aufgeführt.

Dazu schreibt Ansgar Neuhof (118 a):

Das […] Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) beispielsweise ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit einem Etat von circa 24 Millionen Euro und mehr als 300 Mitarbeitern, der je zur Hälfte vom Bund und vom Land Brandenburg finanziert wird. Der Gründer und langjährige Direktor des PIK, Hans Joachim Schellnhuber, ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen. Im Kuratorium des PIK wiederum sitzen Vertreter des Bundesbildungsministeriums und des Brandenburger Wissenschaftsministeriums

Zu den EEG Subventionen führt DICE (15) aus

7.3.7 Die großen globalen NGO‘s und lhre Finanzierung

Zu diesem Thema schreibt Jürgen Fritz (118i):

„Wir sind Schüler*innen und junge Menschen, die gegen jene versagende Klimapolitik demonstrieren!“, ist auf der Internetseite von Fridays for Future zu lesen.  Hinter Fridays for Future steht die Plant-for-the-Planet Foundation, doch wer steht hinter dieser? (Autor: Einnahmen 2016 : € 2,8 Millionen, von 2010 bis 2016 hat sich der Umsatz mehr als verfünffacht (Finanzbericht Plant for the Planet)).

„Vertretungsberechtigter Vorstand und Inhaltlich Verantwortlicher der Website von Plant-for-the-Planet ist ein Herr Frithjof Finkbeiner

Er ist der stellvertretende Präsident der Deutschen Gesellschaft Club of Rome. 

Der Club of Rome ist ein Zusammenschluss von Experten verschiedener Disziplinen aus mehr als 30 Ländern, der sich „für eine nachhaltige Zukunft der Menschheit“ einsetzt. „Doch die Gründung des Club of Rome war auch der Auftakt für einen Geschäftszweig, der bis heute boomt: Katastrophen-Business, professionelle Apokalypse-Prophetie, Weltrettungsprogramme im Jetset-Rhythmus“, schrieb die Welt im November 2018.

Und damit zurück zu den Schülern von Fridays for future. Sie meinen, unabhängig und nicht an eine Organisation gebunden zu sein. Doch Fridays for future ist an die Plant-for-the-Planet Foundation angebunden, einer Stiftung des Club of Rome-Vizepräsidenten, die das Projekt „Klimastreiks von Schülern“ seit längerem vorantreibt … In dieser Stiftung wird entschieden, was mit dem Spenden an Fridays for future geschieht, ihr gehört das Spendenkonto von Fridays for future.“

Ansgar Neuhof stellt weiter Finanzquellen für die Fridays for Future und Extinction Rebellion vor (118j).

Ein neuer Finanzier ist vor circa vier Wochen in den USA entstanden. Es ist eine Organisation namens Climate Emergency Fund (Klima-Notstand-Fonds). Sie sieht die Menschheit in existenzieller Klima-Gefahr und fordert eine dringende Reaktion ein. Wörtlich heißt es: „We believe that only a peaceful planet-wide mobilization on the scale of World War II will give us a chance to avoid the worst-case scenarios and restore a safe climate.“ 

Ziel ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die angeblichen Bedrohungen durch den Klimawandel durch eine umfassende Störung des Alltags („large scale disruption of everyday live“). Sprich: das Land soll lahmgelegt werden. Inspiriert von Gruppierungen wie Extinction Rebellion will die neue Organisation sehr viel Geld – vornehmlich bei Milliardären – einsammeln, um Aktivisten und Organisationen bei ihrem Feldzug gegen den Klimawandel zu unterstützen.

Laut der internationalen „Westpresse“ GuardianWashington PostIndependent oder Forbes verteilte der neue Fonds bereits 500.000 Pfund bzw. 600.000 US-Dollar insbesondere an die Organisation Extinction Rebellion sowie zu einem kleineren Teil an Climate Mobilization, die das 2.Weltkrieg-Gerede schon länger praktiziert

Nach  (118k) beabsichtigt der Fund […] in den nächsten Monaten an die 600 Millionen Dollar aufzubringen, „ durch einen Appell an andere reiche und mächtige Ansprechpartner rund um den Globus, damit diese ihren immensen Reichtum einsetzen, um die Regierungen aufzufordern unmittelbare und entscheidende Klimaaktionen zu ergreifen“ (Übersetzung durch Autor)

(118j) fragt:

Wer aber nun sind der Climate Emergency Fund und Extinction Rebellion?

Während Fridays for future bisher auf friedliche Demonstrationen und Kongresse setzt, setzt Extinction Rebellion auf Blockaden und droht auch Sabatogeaktionen an (zum Beispiel gegen den Flughafen Heathrow, siehe hier). Sie will Rebellion und Aufstand statt nur Protest. […]

Hinter der neu gegründeten Geldsammelstelle für Fridays for future & Co steht der amerikanische „Geldadel“. Zum Beispiel Rory Kennedy, Tochter von Robert Kennedy, oder Aileen Getty, Enkel des Öl-Tycoons Joan Paul Getty, der einmal als reichster Mann Amerikas galt.[…]

Großkapital meets Ideologie – könnte man also kurz sagen. Die einen schaffen das Geld heran, die anderen sollen das Land lahmlegen. Und mittendrin bzw. Ausgangspunkt der Entwicklung seit letztem Jahr: Greta.[…]

Zu nennen sind beispielsweise Bo Thoren und Janine O´Keeffee. Der schwedische Umweltaktivist Thoren ist einer der Initiatoren von Extinction Rebellion). Er war es, der Greta angeworben und ihr die Idee der Schulstreiks nahegebracht hatte, er ist weiterhin deren Berater und wichtige Bezugsperson. O´Keeffee ist Mitglied der schwedischen Grünen und sowohl für Fridays for future als auch Extinction Rebellion aktiv. […]

In dem Zusammenhang sei folgendes erwähnt: Greta erhielt den Zugang zur UN-Klimakonferenz in Kattowitz Anfang Dezember 2018, die ihr die große mediale Bekanntheit brachte, durch die ghanaische Organisation Abibiman Foundation. Diese Foundation organisierte eine Pressekonferenzen mit Greta und Vertretern von Extinction Rebellion.[…]

Ob Extinction Rebellion, Fridays for future oder andere ähnlich positionierte Gruppen und Organisationen – sie alle wollen die radikale Umgestaltung der Gesellschaft, den Systemwechsel, die „Große Transformation“ zu einer post-industriellen Gesellschaft, wie es schon 2011 in einem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung heißt.

Die Klima-Politik dient als Vehikel für diese Transformation. Es mehren sich die Stimmen, die diktatorische Mittel zu deren Umsetzung nicht ausschließen, wenn es demokratisch nicht schnell genug machbar ist – schließlich geht es angeblich um das weltweite Sein oder Nicht-sein.“

In (118l) stellt Ansgar Neuhof eine zwischenstaatliche Finanzquelle im Rahmen der UNO vor und zitiert einige Aussagen, die zeigen, dass der Klimaschutz nicht das eigentlich Ziel ist:

Immer deutlicher tritt bei den Klima-Protesten der Wunsch nach notfalls auch gewaltsamer Überwindung der marktwirtschaftlichen Ordnung und des Systems im allgemeinen hervor. Dabei sind es ausgerechnet „Erzkapitalisten“ aus der Finanzindustrie und Multi-Milliardäre, die die Klimabewegungen organisatorisch und finanziell unterstützen. […]

Zu diesem Umfeld gehören auch die privaten Organisationen Climate Bonds Initiative und Climate Policy Initiative, die im Hintergrund wirken und die Grundlagen für den aktuellen Klima-Hype mitgeschaffen haben. […]

Etwa zwei Monate vor Gründung der Climate Bonds Initiative entstand im Oktober 2009 – auch in Kopenhagen – eine weitere Initiative, die Climate Policy Initiative. Ihr Gründer: der Multimilliardär George Soros. Er stattete die Initiative mit 100 Millionen Dollar Startkapital aus. Zugleich kündigte er an, eine Milliarde Dollar in „grüne“ Energien zu investieren, und machte sich für eine CO2-Steuer stark.

Eine der ersten Amtshandlungen der neuen Initiative, nur einen Monat nach Gründung, war die Eröffnung eines Klimaforschungszentrums in dem Land, das als Paradies für Klima-Hysteriker und -Gewinnler gelten kann. In Deutschland wurde das neue Zentrum angesiedelt, und zwar beim (zu 2/3 staatsfinanzierten) Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)………. Nicht überraschend also, dass das DIW seither für eine CO2-Steuer wirbt und kürzlich im Auftrag des Bundesumweltministeriums ein Gutachten erstellte, das die Einführung einer solchen Steuer als notwendige, wenn auch allein nicht ausreichende Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel befürwortete. […]

Der Green Climate Fund ist keine private Organisation, sondern eine zwischenstaatliche Einrichtung der Klimarahmenkonferenz der Vereinten Nationen (UNFCCC).

Auf ihr hatten sich die Industriestaaten verpflichtet, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar (mit Erhöhung ab 2025) für Maßnahmen zur Emissionsminderung und zur Anpassung an den Klimawandel in den Entwicklungsländern bereitzustellen.

Der Green Climate Fund dient der Umsetzung dieses 100 Milliarden-Ziels mittels Vergabe von Krediten und Zuschüssen für entsprechende Projekte. Er wird von der Bundesregierung als das zentrale multilaterale Instrument der internationalen Klimafinanzierung bezeichnet. Man kann ihn also als Einstieg in eine weltweite Umverteilung von Steuermitteln unter UN-Hoheit interpretieren.

Geplant wurde der Klima-Fonds von einem 20köpfigen Beratergremium, das beim UNO-Generalsekretär angesiedelt war. […]

In seinem Abschlußbericht forderte das Beratergremium eine grundlegende Änderung der Weltwirtschaft und schlägt zur Erreichung des 100 Milliarden-Ziels folgende Maßnahmen vor:

    1. Steuern (auf CO2),
    2. Steuern (auf Finanztransaktionen),
    3. Steuern (auf internationale Luft- und Schifffahrt),
    4. Steuern (auf Stromerzeugung – wire tax for producing electricity),
    5. Subventionen für erneuerbare Energien.

Während Deutschland zu den fünf größten Einzahlern gehört und auch bei der aktuell laufenden Wiederauffüllungsrunde ganz vorne mit dabei ist, greifen auch China und das Öl-Emirat Bahrain Gelder aus dem Fonds ab (siehe hier). […]

Was sich auch an den in diesem Artikel beschriebenen Organisationen zeigt: Klimaschutz ist ein langfristiges Elitenprojekt, das der Durchsetzung weitergehender Macht- und Profitinteressen dient. Doch es geht um mehr, weniger allerdings ums Klima.

Stuart Basden, Mitbegründer von Extinction Rebellion (XR), formuliert es so : „XR isn’t about the Climate.” XR sei keine Klimabewegung, […]

Etwas „geschmeidiger“ beschrieb die damalige UNFCCC-Generalsekretärin Christiana Figueres […] das Ziel auf einer Pressekonferenz 2015: „Dies ist das erste Mal in der Geschichte der Menschheit, dass wir es uns absichtlich zur Aufgabe gemacht haben, innerhalb einer festgelegten Zeitspanne das seit der industriellen Revolution für mindestens 150 Jahre vorherrschende Leitbild zur wirtschaftlichen Entwicklung zu ändern.“

Und schon 2010 sagte Ottmar Edenhofer, der Leiter des Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) in einem Interview: „Man muss sich von der Illusion freimachen, internationale Klimapolitik sei Umweltpolitik. Wir verteilen durch die Klimapolitik das Weltvermögen um.“

Wozu eines weltweiten Anliegens bedarf, so stumpfsinnig es auch sein mag – des Klimaschutzes. Er ist der Aufhänger für die nützlichen Idioten auf den Straßen und in den Medien.

Ab 2020 sei Klimaschutz, wenn er bis dahin vertagt werde, nur noch „im Rahmen einer Kriegswirtschaft [!] zu leisten mit massiven staatlichen Eingriffen“, sagte bereits 2009 Hans Joachim Schellnhuber, der langjährige Leiter des PIK und Berater der Bundesregierung. […]

– gemeinsam scheint dieser Allianz das Agieren zu Lasten des von ihnen verachteten (Normal-)Bürgers zu sein. Dieser soll den Klimarettungs-Größenwahn bezahlen und seinen Lebensstandard einschränken, er soll sein Verhalten ändern und die Beschneidung seiner Freiheit durch Vorschriften aller Art und erforderlichenfalls gar eine Klima-Kriegswirtschaft hinnehmen.“

Big Business

(118m) beschreibt die enge Verflechtung der Umweltorganisationen mit der Wirtschaft.

Die Nature Conservancy erhielt Millionen von Spenden vom Ölriesen BP. Boeing, Chevron, Clorox, Exxon Mobil, Monsanto Shell, Starbucks und Walmart sind nur einige globalen Wirtschaftsorganisationen, die eine Partnerschaft mit Umweltorganisationen eingegangen sind. Die Welt zu retten ist Big Business für die Umwelt- NGO’s geworden, dank der Spenden der Wirtschaftspartner. Die Nature Conservancy hat für das Jahr 2019 mehr als $1,055 Milliarden an Einkommen und Unterstützung eingesammelt (Annual Report). Mit einem Vermögen von über $ 82 Millionen in seiner letzten Steuererklärung ist der Sierra Club  eine der am besten finanzierten Umweltaktivitäten-Gruppen. Eines der primären Ziele des Sierra Clubs ist das Spektrum unserer Energien einzuengen, bis auf die  erneuerbaren Energien aus  Wind und Sonne. Der Club veranstaltet Kampagnen mit dem Ziel die Verwendung fossiler Brennstoffe auszuschalten, Kampagnen wie „Beyond Coal“, „Beyond Natural Gas“ und „Beyond Oil“,

Als Beitrag zu ihrer „Beyond Coal“ -Kampagne akzeptierte die Gruppe im Jahre 2011 ganz öffentlich $50 Millionen  des New Yorker Bürgermeisters Michael Bloomberg, um ihre Kampagne zu fördern.  Aber bevor dies geschah, empfing  sie auch geheime Spenden von mehr als $ 25 Millionen von Chesapeake Energy, einem der größten US- Eigner der Holdings für Erdgas.“

7.4 Die Rolle der UNO, Multilateralismus und globale Herrschaft

Nach  Tomas Spahn (119)   stehen für Uno-Generalsekretär Guterres die NGO als Vertreter der sogenannten „Zivilgesellschaft“ an erster Stelle wenn es um die künftige Machtverteilung geht. Dagegen würden die Nationalstaaten keine Rollen mehr spielen

Spahn bezieht sich unter anderen auf eine Zusammenfassung der Gedanken von Guterres zum 75.Geburtstag der UN, wobei dieser gesondert die durch Corona entstandene Situation mit einbezieht.

Unter dem Titel „Multilateralism After COVID-19: What kind of UN do we need at the 75th anniversary“ (119 a) (Multilateralismus nach Covid-19: Welche UN brauchen wir zum 75. Jahrestag?) sagt er u.a. folgendes:

„Die Krise birgt das Risiko der Blockade und der Umkehr bei Armutsbeseitigung, Nahrungsmittelsicherheit, Gleichheit der Geschlechter und anderer Nachhaltigkeitsziele. … Tatsächlich hat die Pandemie die Zerbrechlichkeit der Welt nicht nur angesichts des Gesundheitsnotfalls unterstrichen, sondern auch angesichts von Klimakrise, Gesetzlosigkeit im virtuellen Raum und der nach wie vor sehr realen Gefahr der nuklearen Verbreitung. … Die Pandemie hat die Notwendigkeit von Aufbau und Erneuerung des Multilateralismus unterstrichen. … Ein Multilateralismus, der auf Vertrauen aufbaut, gegründet auf internationalem Recht und der die allumfassenden Ziele von Frieden und Sicherheit, Menschenrecht und nachhaltiger Entwicklung in Gang setzt.“

„Wir brauchen ein multilaterales Netzwerk, in welchem die Vereinten Nationen und deren Behörden, die internationalen Finanzinstitutionen, regionale Organisationen und andere noch enger in institutionalisierter Verknüpfung zusammenarbeiten. Und wir brauchen einen alles umfassenden Multilateralismus, gekennzeichnet durch die kritische Beteiligung von Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Stiftungen, Wissenschaft, örtlichen Autoritäten, Städten und regionalen Verwaltungen. … Das wird wiederum zu einem effektiven Multilateralismus mit den notwendigen Mechanismen beitragen, die nötig sind, damit die globale Herrschaft dort tätig werden kann, wo sie gebraucht wird. … In diesem entscheidenden Moment, in dem sich Covid-19 weiterverbreitet, geopolitische Spannungen steigen und der Ruf nach Rassen-Gerechtigkeit, sozialer Gerechtigkeit und Klima-Gerechtigkeit immer eindringlicher wird, haben wir angesichts dieses Verlangens, der Ängste und der Hoffnung der Menschen, denen wir dienen, die Pflicht, dem zu folgen.“

Spahn interpretiert diese Anmerkungen von Guterres als Machtanspruch der UN „das sozialistische Utopia der „17 sustainable goals“ zu erreichen.

7.4.1 Klimanotstandforderung der UN

Am 12. 12. 20 fordert Antonio Guterres die Staaten der Welt auf den Klimanotstand zu erklären. In seiner Erklärung beschwört er eine Zunahme von „apokalyptischen Feuern, Hochwassern, Dürren und Stürmen“, die aber, wie die Welt schreibt, durch Zahlen nicht belegbar sind (119h).

Forscher berichten, dass besonders in armen Ländern trotz stark wachsender Bevölkerung weitaus weniger Menschen in Wetterkatastrophen als früher sterben. Das Gleiche sei weltweit zu beobachten, obwohl sich die Weltbevölkerung seit 1900 versechsfacht hat. (119i) „Global Environmental Change“. „Environmental Research Letters“ (119j)

7.4.2. Die „Agenda 2030“: die 17 sustainable goals

Wikipedia schreibt ( https://de.wikipedia.org/wiki/Ziele_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung )

„Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung ( Sustainable Development Goals, SDG‘s) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN), welche weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. […]

und traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft. […]

Der offizielle deutsche Titel lautet Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (kurz: Agenda 2030); […]“

Hier die 17 Punkte:

  1. Armut beenden – Armut in all ihren Formen und überall beenden
  2. Ernährung sichern – den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
  3. Gesundes Leben für alle – ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
  4. Bildung für alle – inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern
  5. Gleichstellung der Geschlechter – Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
  6. Wasser und Sanitärversorgung für alle – Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
  7. Nachhaltige und moderne Energie für alle – Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern
  8. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle – dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
  9. Widerstandsfähige Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung – eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
  10. Ungleichheit verringern – Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern [34]
  11. Nachhaltige Städte und Siedlungen – Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
  12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen – nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
  13. Sofortmaßnahmen ergreifen, um den Klimawandel und seine Auswirkungen zu bekämpfen
  14. Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen
  15. Landökosysteme schützen – Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zum Recht ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
  17. Umsetzungsmittel und globale Partnerschaft stärken – Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen“

In (119 b) findet man eine knappe Diskussion der einzelnen Punkte.

7.4.3 Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Zur rechtlichen Verbindlichkeit der Agenda 2030 für die einzelnen UNO Mitgliedsstaaten schreiben Markus Kaltenborn und Heike Kuhn (119c):

„Die UN-Generalversammlung hat die Agenda 2030 am 25. September 2015 als Resolution verabschiedet. Im Unterschied zu völkerrechtlichen Verträgen sind Resolutionen rechtlich nicht verbindlich, gehören also zum sogenannten völkerrechtlichen Soft Law. Das wirft die Frage auf, welche rechtliche Relevanz ein solches Dokument überhaupt haben kann.

Zweifel daran sind weit verbreitet. Doch Soft-Law-Normen sind für die Völkerrechtsentwicklung von großer Bedeutung. Ihre rechtliche Aufgabe besteht vor allem darin, bei der Vorbereitung von Kodifikationen und der Herausbildung neuen Völkergewohnheitsrechts mitzuwirken. Ihre politische Funktion dürfte aber noch deutlich wichtiger sein: Angesichts der vielfältigen internationalen Interessenkonflikte fällt es Regierungen zunehmend schwer, eine gemeinsame Basis für den Abschluss neuer, inhaltlich umfassender Verträge zu finden. Daher greifen sie insbesondere auf multilateraler Ebene gerne auf „weiche“ Steuerungsinstrumente zurück. Denn Soft-Law-Normen bedürfen keiner parlamentarischen Billigung oder – wie im Fall des Gewohnheitsrechts – langjährigen Staatenpraxis. Daher sind sie häufig besser geeignet, frühzeitig auf eine internationale Herausforderung zu reagieren, als harte Rechtsvorschriften („Hard Law“).“

Zur Umsetzung der Agenda 2030 lesen wir auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (119d):

„Die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung gilt auch für Deutschland. Wir sind bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele nur dann ein glaubwürdiger Partner, wenn wir unseren eigenen Beitrag zur Erreichung der Ziele klar definieren: vor Ort in Deutschland und international. In der im Januar 2017 von der Bundesregierung beschlossenen ressortübergreifenden „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ sind für die 17 Nachhaltigkeitsziele dementsprechend jeweils spezifische Umsetzungsmaßnahmen festgelegt worden. Die Neuauflage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt somit ganz deutlich: Auch für ein Industrieland wie Deutschland gelten alle 17 Nachhaltigkeitsziele.“

Die Bundesregierung erklärt die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016  (119e):

„Für die Bundesregierung ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung grundlegendes Ziel und Maßstab des Regierungshandelns. Die Bundesregierung hat sich zur ambitionierten Umsetzung der Agenda 2030 verpflichtet. Deutschland ist eines der leistungsfähigsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder der Welt. Hohe Beschäftigung, ein breiter Mittelstand, gesellschaftliche Sicherheit, eine ausgeprägte Forschungslandschaft, innovative Produkte sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards sind eine großartige Leistung alle und zugleich Verpflichtung, sich über die eigenen Grenzen hinaus für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen.“

Der Parlamentarische Beirat des Bundestags für nachhaltige Entwicklung fordert die Agenda 2030 gesetzlich zu verankern (119f):

„Dafür sei es nötig, „dass die Bundesregierung jetzt handelt, um bei den 29 von 66 Indikatoren der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die einen nicht zielkonformen Trend aufweisen, mit entsprechenden Gesetzgebungsmaßnahmen eine Trendumkehr zu vollziehen“, wird gefordert. Das gemeinsame Ziel aller Fraktionen im Bundestag müsse dabei sein, die Akteure und letztlich die Menschen in ihrer konkreten Lebenswelt zu erreichen und sie für die Umsetzung der Agenda 2030 und eine nachhaltige Transformation zu gewinnen.“

7.4.4 Der globale Öko-Sozialismus

Alex Newman sieht in der Agenda 2030 eine Anleitung weltweit einen neuen Sozialismus einzuführen (119g). (Übersetzung durch den Autor)

Wenn wir uns auf diese gemeinsame Reise machen, versprechen wir, dass niemand zurückgelassen wird “ bekräftigt das UN-Manifest. […]

Offiziell „Agenda 2030“ getauft hat der UN Plan  das Ziel, so wie es der vollständige Titel verspricht, die Welt zu transformieren. […]

Um zu beginnen betrachten wir das Ziel 10 des Plans, der die UN, die nationalen Regierungen und jede Person der Erde aufruft die „Ungleichheit innerhalb und zwischen den Ländern zu verringern“. Dies zu erreichen, so fährt das Übereinkommen fort, „ist nur möglich, wenn der Wohlstand geteilt wird und die Einkommensungleichheiten in Augenschein genommen werden“

Wie das UN Dokument ausserdem klar macht, ist nationaler Sozialismus um Ungleichheit vor Ort zu bekämpfen, nicht genug—um „Ungleichheit auch zwischen Ländern zu bekämpfen“ ist ein internationaler Sozialismus nötig.„Bis 2030 lasst uns sicherstellen, dass alle Männer und Frauen gleiche Rechte haben an wirtschaftliche  Ressourcen zu gelangen.“ verlangt das Dokument.

Umverteilung des Wohlstands allein wird jedoch nicht genug sein. Regierungen müssen auch die Kontrolle über die industriellen Produkionsmittel ergreifen. […]

„ wir verpflichten uns  fundamentale Änderungen an der Art und Weise vorzunehmen wie unsere Gesellschaft Güter und Services produzieren und konsumieren“, legt das Dokument dar. […]

Es sagt auch, dass „Regierungen, internationale Organisationen, der Wirtschaftssektor und andere nicht-staatliche Organisationen dazu beitragen müssen die Gewohnheiten nicht-nachhaltigen Konsums und  Industrieproduktion zu ändern…sich in Richtung von nachhaltigerem Verhalten hinsichtlich Verbrauch und Industrieproduktion zu bewegen.“ […]

so werden wir mit weniger auskommen müssen. Um wieviel weniger? […]

  Man kann kaum eine klarere und präzisere Antwort erhalten als die  des jüngst verstorbenen kanadischen Milliardärs und langjährigen UN- Umwelt-Gurus Maurice Strong […]: “Es ist klar, dass die aktuelle Lebensweise und das Konsumverhalten des wohlhabenden Mittelstands …. mit hohem Fleischverzehr, Konsum von grossen Mengen von Gefrier-und Verbrauchsgütern, Besitz  von Motorfahrzeugen , zahlreichen Elektrogeräten , Klimaanlagen zuhause und am Arbeitsplatz … teures Vorstadtwohnen… nicht nachhaltig sind.“ […]

und so ist ein ganzes Ziel der Agenda 2030 darauf ausgerichtet sicherzustellen, dass überall alle Kinder, in was die UN „Akteure des Wandels“ nennt, transformiert werden, bereit den Plan für die neue globale Ordnung voranzutreiben. „Kinder sowie junge Frauen und Männer sind entscheidende Antriebskräfte für den Wandel und sie werden in den neuen Zielen (Autor: die 17 „sustainable development goals“) eine Basis finden, um ihre unerschöpflichen Fähigkeiten des Aktivismus zur Schöpfung einer neuen Welt zu leiten“ erklärt die Resolution.

Die Sorte von Aktivisten, die die UN aus Ihren (Autor: des Lesers) Kindern machen will, ist auch explizit im Übereinkommen definiert. „Bis 2030 soll sichergestellt sein, dass alle Lernenden die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die erforderlich sind um nachhaltige Entwicklung  voranzutreiben, unter anderem durch  Erziehung zu nachhaltiger Entwicklung und nachhaltiger Lebensweise, zu Menschenrechten, Geschlechtergleichheit, Förderung einer Kultur des Friedens und Gewaltlosigkeit , Weltbürgerschaft und Wertschätzung der kulturellen Vielfalt sowie des Beitrags der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung,“ erklärt der globale Plan für 2030,

Und durch das gesamte Übereinkommen hindurch plädiert die UN  ohne Einschränkung dafür die Schulen zu nutzen um die gesamte Menschheit auf ein neues System von Werten, Haltungen und Überzeugungen  zu indoktrinieren, in Vorbereitung der neuen “grünen“ und „nachhaltigen“ Weltordnung.

Wieviel wird die Agenda 2030 kosten? Von der UN-Bürokraten sind verschiedene Zahlen für die finanziellen Kosten des Plans verbreitet worden, die im allgemeinen zwischen 3 und 5 Billionen Dollar liegen.“

7.5 Das Weltwirtschaftsforum und  „The Great Reset“

Die Ankündigung des „Großen Neubeginns“ wurde im Juni 2020 während eines virtuellen vom Weltwirtschaftsforum WEF organisierten Treffens u.a. mit der Teilnahme von Charles, Prinz von Wales, Antonio Guterres, Generalsekretär der UNO und Klaus Schwab, Gründer des WEF gemacht

Auf der Homepage des World Economic Forum liest man (114c)

  • „Der große Neubeginn“ („The Great Reset“), wird das Thema eines einzigartigen Zwillingsgipfels im Januar 2021 sein, der vom Weltwirtschaftsforum einberufen wird.
  • „Der Große Neubeginn“ ist eine Verpflichtung, gemeinsam und dringend die Grundlagen unseres Wirtschafts- und Sozialsystems für eine gerechtere, nachhaltigere und widerstandsfähigere Zukunft zu schaffen.
  • Er erfordert einen neuen Gesellschaftsvertrag, in dessen Mittelpunkt Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit stehen und in dem der gesellschaftliche Fortschritt nicht hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückbleibt.
  • Die globale Gesundheitskrise hat langjährige Brüche in unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften offengelegt und eine soziale Krise geschaffen, die dringend menschenwürdige und sinnvolle Arbeitsplätze erfordert.
  • Der Zwillingsgipfel wird sowohl persönlich als auch virtuell stattfinden und wichtige globale Regierungs- und Wirtschaftsführer in Davos mit einem globalen Multistakeholder-Netzwerk in 400 Städten auf der ganzen Welt für einen zukunftsorientierten, von der jungen Generation geführten Dialog verbinden.“

7.5.1 Das WEF und die Zukunft des „Global Business“

Ein Artikel in der Harvard Business Review beschäftigt sich mit der Notwendigkeit der Wirtschaft ihre Sicht der Globalisierung neu zu definieren (114i).Zuerst stellen  Martin Reeves und Johann Harnoss  fest, dass die heutige Welt in sehr vielen Dingen besser ist als jemals zuvor. Im globalen Maßstab hat die Verbesserung von Ernährung, medizinischer Versorgung, Kommunikation und Mobilität große Fortschritte gemacht. Es folgt nun eine Zusammenfassung ihrer Ideen wie in Zukunft die Agenda zur Schaffung einer globalen Wirtschaft neu strukturiert sein sollte.

Die Idee der Globalisierung stützte sich bisher auf  die Vorstellung, dass der Großteil der Weltbürger von der Globalisierung  profitieren würde und dass für die Benachteiligten die soziale Politik der Regierungen durch die Schaffung gleicher Bildungschancen sowie Sozialtransfers  sorgen würde. Wachsende Einkommensungleichheit in den westlichen Ländern sowie in der übrigen Welt riefen jedoch zunehmend Kritik an der aktuellen Wirtschaftspolitik hervor.

Für die Unternehmen wiederum  hatte  die Maximierung des shareholder value zweifellos im begrenzten Maße Wohlstand und Beschäftigung geschaffen, parallel dazu sind sie zunehmend mit  einer Entwicklung konfrontiert, gekennzeichnet  durch verlangsamte Produktionszuwächse, einem stagnierenden internationalen Handel und einem zunehmenden Bewusstsein von negativen sozialen Folgen und Umweltschäden. So nehmen beispielsweise trotz sehr niedriger Zinssätze die langfristigen Investitionen ab.

„Business as usual“ ist nicht mehr ausreichend, um die Erfolge der Unternehmen und den Wohlstand der Weltbevölkerung wieder wachsen zu lassen. Um eine globale Weiterentwicklung zu erreichen sind eine völlig neue Sichtweise und Vorgehen erforderlich, die die Betonung auf einen generellen Zugang aller zu den wirtschaftlichen Entwicklungschancen legt.

Für die Wirtschaftsführer bedeutet dies eine neue Strategie für die Gestaltung der Zukunft, 

sowohl für die Entwicklung unserer Gesellschaft wie für die Aufteilung von Wohlstand und Chancen zu sorgen. Dazu müssen sie 2 scheinbar widersprüchliche Ziele ausbalancieren. Wie bisher müssen sie  den Erfolg ihrer Firmen als erstes Ziel im Auge behalten, allerdings in einem veränderten Kontext. Zusätzlich müssen sie den nachhaltigen Wohlstand durch eine umfassende  globale wirtschaftliche Integration (Autor: Länder und soziale Klassen) und  technologischen Fortschritt sichern. 

Während die erste Welle der Globalisierung sich darauf konzentrierte fremde Märkte zu durchdringen und kostengünstige Logistiksysteme zu schaffen, sollte der Fokus zukünftig mehr auf lokalen Unternehmungen unter Berücksichtigung ihres sozialen Umfelds liegen.

Die Schaffung branchenübergreifender Systeme aus vernetzten Unternehmen sog Ecosystems, stellt eine höhere Aggregatsebene jenseits der klassischen Branchen und Unternehmen dar. Unterstützt wird die Entwicklung zu vernetzten Unternehmenssystemen durch die gemeinsame Nutzung der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz. Die Ecosystems besitzen als Gesamtes eine hohe Innovationskraft und geben kleineren Startups die Möglichkeit sich zu entwickeln und erlauben lokalen Unternehmungen in einem internationalen Netz tätig zu werden.

7.6 Die Coronakrise als Opportunität

Mitte 2020 veröffentlichte der Präsident des Weltwirtschaftsforums Klaus Schwab ein Video, das das Thema „The Great Reset“ (siehe Abschnitt 6.5) der kommenden Sitzung 2021 in Davos ankündigte (114g). Er sagt dabei u.a. (Übersetzung durch den Autor):

„Die COVID-19 Krise beeinträchtigt jede Facette des menschlichen Lebens in jedem Teil der Welt. Aber Tragik ist nicht ihre einzige Folge. Im Gegenteil, die Pandemie stellt die seltene Opportunität dar unsere Welt neu zu überdenken, sie neu zu konzipieren und neu aufzubauen, um eine gesündere, gerechtere und mehr Wohlstand bietende Zukunft zu schaffen. […] 

In der Tat, die gute Seite der Pandemie ist, dass sie gezeigt hat, wie schnell wir radikale Änderungen unserer Lebensweise verwirklichen können. Nahezu von einem Moment zum anderen hat die Krise Unternehmen und Einzelpersonen gezwungen Gewohnheiten zu verlassen, die lange als unverzichtbar galten, von häufigen Flugreisen bis zur Arbeit in einem Büro.“

Dazu meint der Wirtschaftsjournalist F.William Engdahl (114h)

„[…],der Great Reset, der den Impakt des Coronavirus ausnutzt die Weltwirtschaft neu zu strukturieren, um der UN Agenda 2030  zu entsprechen. Es steht im Zusammenhang mit der nächsten „globalen Katastrophe“ dem Klimawandel. Jedes Land muss mitmachen und jede Industrie muss transformiert werden. Kurz gesagt wir brauchen den ‚grossen Neustart‘ des Kapitalismus

Für jene die sich fragen was nach der COVID-19 Pandemie kommen wird […] die Leader der führenden Globalisierungs -NGO , das Weltwirtschaftsforum von Davos, haben soeben die Leitlinien enthüllt was wir als Nächstes erwarten können. Diese Leute haben beschlossen die Krise als eine Opportunität zu nutzen […]

Wenn wir die Details der Agenda 2030 von 2015 mit dem WEF Great Reset vergleichen, stellen wir fest, dass beide klar aufeinander abgestimmt sind. Das Leitthema der Agenda 2030 ist eine ‚nachhaltige Welt‘, die als eine Welt mit Einkommensgleichheit, Geschlechtergleichheit, Impfstoffe für alle unter Leitung (Autor)der WHO (Autor:Weltgesundheitsbehörde) und der CEPI (Autor: New vaccines for a safer world), die 2017 von  dem WEF sowie der Bill&Melinda Gates Stiftung gegründet worden ist.

2015 veröffentlichte die UN ein Dokument (‚Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung‘ (siehe 6.4.2).[…]

Es enthält 17 Nachhaltige Entwicklungsziele […]

In diesen  17 sind enthalten: Armut und Hunger in all seinen Formen und Dimensionen zu beenden….den Planeten vor fortschreitender Schädigung zu beschützen, u.a. durch nachhaltigen Konsum  und Produktion, die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu verwalten und die absolut dringenden Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Es (Autor:das UN Dokument) fordert nachhaltiges Wirtschaftswachstum, nachhaltige Landwirtschaft (GMO), nachhaltige und moderne Energie ( Wind, Sonne), nachhaltige Städte, nachhaltige Industrialisierung….Das Wort ’nachhaltig‘ ist das Schlüsselwort. Wenn wir etwas mehr in die Tiefe des Textes (Autor) gehen, wird klar, dass es das Codewort für eine Umschichtung des globalen Wohlstands ist mit Hilfe von Maßnahmen wie Kohlendioxid-Strafsteuern, die auf dramatische Weise den Luft- und Kraftfahrzeugverkehr reduzieren werden. Die weniger entwickelten Länder werden sich nicht auf das Niveau der hochentwickelten Länder zubewegen, es wird eher andersherum sein, die weiter entwickelten Zivilisationen müssen ihren Lebensstandard absenken um nachhaltig zu werden.“

Der Wirtschaftswissenschaftler Antony P. Mueller analysiert Hintergrund und Konsequenzen des geplanten Großen Neubeginns speziell auch im Kontext der aktuellen Corona-Pandemie (114d).

Auf Grund der Tragweite des Inhalts wird der Artikel bis auf geringfügige Kürzungen praktisch vollständig zitiert.

„Die Corona-Lockdowns sind Ausdruck eines Plans, die Menschheit einem sich beschleunigenden Prozess hin zur digitalen Tyrannei zu unterwerfen. […]

Digitale Tyrannei

Die Erklärung des Coronavirus als Pandemie hat sich als nützlich erwiesen, um die Verwirklichung des Plans zum großen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben. Der Lockdown im Zuge der Coronavirus-Pandemie hat die Umsetzung langjähriger Pläne zur Errichtung einer sogenannten „Neuen Weltordnung“ (NWO) beschleunigt.

Unter der Schirmherrschaft des World Economic Forum (WEF) plädieren hochrangige Entscheidungsträger — daneben auch prominente Stimmen der politischen Meinungsbildung — für einen globalen „Großen Neustart“ (Great Reset).

Die Schaffung einer weltumfassenden Technokratie beinhaltet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Leitern führender Industrieunternehmen und den Regierungen. Mit Programmen wie garantiertem Mindesteinkommen und umfassender freier Gesundheitsversorgung verbindet die neue Art der Regierungsführung (governance) strenge gesellschaftliche Kontrolle mit dem Versprechen umfassender sozialer Gerechtigkeit.

Die Wahrheit ist jedoch, dass diese neue Weltordnung der digitalen Tyrannei mit einem umfassenden sozialen Kreditsystem (Autor: siehe unten) einhergeht. Die Volksrepublik China ist der Pionier dieser Methode zur Überwachung und Kontrolle von Einzelpersonen, Unternehmen und gesellschaftspolitischen Einheiten.

In einem Sozialkreditsystem wird auf einer App oder einem Chip fast jede persönliche Aktivität registriert und automatisch bewertet. Um selbst elementare Rechte wahrzunehmen — und sei es auch nur, um an einen bestimmten Ort zu reisen — muss man das individuelle Verhalten mit einem Netz von Vorschriften in Einklang bringen. Diese vorgegebenen Regeln bestimmen, was „gutes Verhaltensei und so als vorteilhaft für Mensch und Umwelt erachtet wird (Hervorhebung durch Autor).

Während einer Pandemie würde sich diese Art der Kontrolle beispielsweise von der Verpflichtung, eine Maske zu tragen und soziale Distanz zu üben, bis hin zu spezifischen Impfungen erstrecken, um sich für einen Job zu bewerben oder um zu reisen.

Technokratie

Eine technokratische Sozialkontrolle ist, kurz gesagt, das Gegenteil einer spontanen Ordnung oder einer natürlichen Entwicklung. Wie der Ingenieur als Techniker eine Maschine als einen im wortwörtlichen Sinn zu „manipulierenden“ Gegenstand behandelt, so betrachtet der Sozialingenieur die Gesellschaft als sein Gestaltungsobjekt.

Anders als die brutalen Unterdrückungen durch den Totalitarismus früherer Zeiten wird der moderne Sozialingenieur versuchen, die soziale Maschine gemäß dem vorgegebenen Entwurf automatisch arbeiten zu lassen. Zu diesem Zweck muss der Sozialingenieur die Gesetze der Gesellschaft so anwenden, wie der Maschinenbauingenieur den Naturgesetzen folgt.

Inzwischen hat die Verhaltenstheorie einen Wissensstand erreicht, der die kühnsten Träume des Sozialingenieurs Wirklichkeit werden lässt. Die Machenschaften der sozialen Steuerung funktionieren nicht durch rohe Gewalt, sondern subtil durch Anstoß und Propaganda.

Nach der vom Great Reset vorgesehenen Ordnung steht nicht das Individuum im Zentrum, vielmehr soll der Einzelne dem technischen Fortschritt im Sinne der Expertenmeinung unterworfen sein. „Die Experten wissen es besser“ ist die Begründung für diese Haltung, wie sie auch in dem Anspruch auf Wahrheit in Bezug auf die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zum Ausdruck kommt (Hervorhebung durch Autor).

Die Agenda

Der Plan für einen Neustart der Welt ist die Idee einer Elite-Gruppe von Topmanagern, Politikern und ihrem intellektuellen Gefolge, die sich jedes Jahr im Januar in Davos, Schweiz, treffen. Das 1971 ins Leben gerufene Weltwirtschaftsforum ist seitdem zu einem megaglobalen Ereignis geworden. Mehr als dreitausend Führungskräfte aus aller Welt nahmen 2020 an dem Treffen teil .[…]

Eine solch umfassende Transformation erfordert die Änderung des menschlichen Verhaltens,[…]

Der Great Reset wird das Thema des einundfünfzigsten Treffens des Weltwirtschaftsforums in Davos im Jahr 2021 sein. […]

Das Programm fordert einen „neuen Gesellschaftsvertrag“, der sich auf Rassengleichheit, soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Natur konzentriert. Gemäß den Zielsetzungen erfordert der Klimawandel eine „Dekarbonisierung“, wodurch Wirtschaft sowie das menschliche Denken und Verhalten „in Einklang mit der Natur“ gebracht werden.

Ziel ist es, „gleichberechtigte, integrative und nachhaltige Volkswirtschaften“ aufzubauen. Diese neue Weltordnung müsse „dringend“ verwirklicht werden, behaupten die Befürworter und weisen darauf hin, dass die Pandemie „die Unhaltbarkeit unseres Systems“ offengelegt hat, dem der „soziale Zusammenhalt“ fehlt (Hervorhebung durch Autor).

Das Umgestaltungsprojekt des WEF ist Social Engineering auf höchstem Niveau. Die Befürworter des Reset machen geltend , dass die Vereinten Nationen gescheitert seien, diese Ordnung in der Welt zu etablieren und dass diese nicht mit Nachdruck die Pläne der nachhaltigen Entwicklung voranbrächten, die 2015 als sogenannte Agenda 2030 (Autor: siehe 6.6.2) konzipiert wurden. Für die mit dem Weltwirtschaftsforum verbundenen Interessengruppen ist die UNO zu bürokratisch und zu langsam und leidet an inneren Widersprüchen (Hervorhebung durch Autor).

Im Gegensatz zu den Vereinten Nationen kann das Organisationskomitee des Weltwirtschaftsforums auf der Grundlage des Expertenwissens „klug, schnell, und durchgreifend“ handeln. Wenn ein Konsens zustande gekommen ist, wird er von der globalen Elite auf der ganzen Welt unmittelbar umgesetzt.

Soziale Steuerung

Die Ideologie des Weltwirtschaftsforums ist in Reinform weder links noch rechts noch fortschrittlich oder konservativ, sie ist auch nicht faschistisch oder kommunistisch, sondern technokratisch. […]

In den letzten Jahrzehnten hat sich bei den jährlichen Treffen in Davos der Konsens herauskristallisiert, dass die Welt eine Revolution von oben braucht und dass Reformen zu lange gedauert haben. Die Mitglieder des WEF stellen sich einen tiefgreifenden Umbruch in einer möglichst kurzen Zeitspanne vor. […]

Die Veränderung muss so rasch kommen und so dramatisch sein, dass selbst diejenigen, die rechtzeitig erkennen, dass eine gegen sie gerichtete Revolution stattfindet, nicht die Zeit haben, sich dagegen zu mobilisieren.

Die Grundidee der großen Umgestaltung folgt dem gleichen Prinzip, das die radikalen Transformationen der französischen, russischen und chinesischen Revolution leitete. […].

Projekte wie das des Neustarts lassen jedoch die Frage offen, wer den Staat regiert. Der Staat selbst regiert nicht. Er ist ein Instrument der Macht. Es ist nicht der abstrakte Staat, der entscheidet, sondern die Führer bestimmter politischer Parteien und bestimmter sozialer Gruppen benutzen den Staatsapparat als Vehikel ihrer Ziele.

Frühere totalitäre Regime brauchten Massenexekutionen und Konzentrationslager, um ihre Macht aufrechtzuerhalten. Mit Hilfe neuer Technologien können Andersdenkende nun leicht identifiziert und ausgegrenzt werden. Die Nonkonformisten werden zum Schweigen gebracht, indem unterschiedliche Meinungen als moralisch verabscheuungswürdig disqualifiziert werden.

Der Lockdown des Jahres 2020 bietet eine Vorschau auf die Funktionsweise dieses Systems. Das Niederfahren der Wirtschaft funktionierte, als wäre sie orchestriert worden —und vielleicht war es das auch. Wie auf ein einziges Kommando hin führten die Führer großer und kleiner Nationenund von ganz unterschiedlich entwickelter Staatennahezu identische Maßnahmen durch.

Viele Regierungen handelten nicht nur gemeinsam, sondern wandten diese Maßnahmen auch an, ohne die wirtschaftlichen Folgen eines globalen Lockdowns und der psychosomatischen Konsequenzen der sozialen Distanzierung verantwortungsvoll in Erwägung zu ziehen. Damit wurde der Weg in eine neue Phase staatlicher Machtausweitung eingeschlagen, die mit der Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlage des Lebensunterhalts der Bürger anfängt und damit endet, dass sich die Regierung als Retter anbietet, zu dem es anscheinend keine Alternative gibt.

Monatelanger wirtschaftlicher Fast-Stillstand hat die finanzielle Lebensgrundlage von Millionen von Familien zerrüttet. Zusammen mit der sozialen Distanzierung hat der Lockdown eine Masse von Menschen hervorgebracht, die nun nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, beschränkt sich nicht mehr auf bestimmte Gruppen, sondern ist zu einem Notbehelf breiter Massen geworden (Hervorhebung durch Autor).

Kriegstreiberei war einst die Gesundheit des Staates, jetzt ist es die Angstmache vor Krankheiten. Was vor uns liegt, ist nicht die scheinbare Gemütlichkeit eines wohlwollenden, umfassenden Wohlfahrtsstaates mit einem garantierten Mindesteinkommen sowie Gesundheitsversorgung und Bildung für alle.

Der Lockdown und seine Folgen haben einen Vorgeschmack auf das gegeben, was kommen könnte: ein permanenter Zustand der Angst, strenge Verhaltenskontrolle, massiver Verlust von Arbeitsplätzen und wachsende Abhängigkeit vom Staat.

Fazit

Mit den Maßnahmen, die im Zuge der Coronavirus-Pandemie ergriffen wurden, wurde der Versuch zu einer Neuordnung der Weltwirtschaft eingeleitet. Wenn dagegen kein Widerstand kommt, bedeutet das Ende der Pandemie nicht, dass auch der Lockdown und die soziale Distanzierung und das Maskentragen beendet würden. Massenelend und Unterdrückung wären dann vorprogrammiert. Der Plan des Großen Neustarts wird scheitern, so wie alle derartigen Pläne in der Geschichte gescheitert sind. Es wäre jedoch besser, wenn es rechtzeitig gelänge, diesen Vorstellungen rechtzeitig Einhalt zu gebieten, um die mit solchen Fehlstarts verbundenen Kosten an Wohlstand und Gesundheit abzuwenden.“

7.6.1 Der deutsche Wohlstand und vermeidbare Kosten

Das Thema deutscher Wohlstand kann auf dieser Webseite nur angeschnitten werden., eine ausführliche Diskussion des Themas erfolgt in (126a).

Der Einfluss der Politik der  Bundesrepublik Deutschland auf der internationalen Ebene zeichnet sich vor allem durch finanzkräftige Unterstützung von ausländischen Staaten und internationalen Organisationen aus. Die großzügigen Ausgaben deutscher Steuergelder wird von Politik und Presse oft mit der Erklärung „Deutschland ist ein reiches Land“ begleitet. Es ist darum interessant zu analysieren, wie es um den Wohlstand des deutschen Bürgers bestellt ist.

Die 3 nachfolgenden Grafiken skizzieren den aktuellen Wohlstand des deutschen Bürgers,

Im Nettogeldvermögen (Median) liegt Deutschland auf Rang 20  mit der Hälfte des italienischen Vermögens (125). Wenn man das Durchschnittsvermögen betrachtet liegt Deutschland auf Rang 18 immer noch hinter Frankreich und Italien. Was die Rentenzahlungen anlangt liegt Deutschland mit etwa 50% des letzten Nettogehalts am Ende der europäischen Tabelle (126) .

Spitzenreiter ist Deutschland, zusammen mit Belgien, im Hinblick auf die Steuer -und Abgabenlast (Staatsquote) von etwa 50% (126).

Die vermeidbaren Kosten

Daniel Stelter (126a) stellt die finanziellen Belastungen Deutschlands zusammen, die durch „Kaputtsparen“ (marode Infrastruktur (Straßen und Brücken, digitale Infrastruktur)) und durch in der Höhe nicht gerechtfertigte Ausgaben (Europolitik, Migration, Energiewende, Sozialstaat) zu Lasten des künftigen Wohlstands gehen. Die Summe liegt bei grob €10 Billionen, und auf ganz Deutschland verteilt würde uns das in der Vermögensstatistik auf den dritten Platz hinter die USA und die Schweiz bringen. Das ist natürlich nur ein grobes Gedankenexperiment, illustriert aber die Ausrichtung der deutschen Politik: Der deutsche Steuerzahler zahlt vor allem für Subventionen an ausländischen Nationen und internationale Organisationen, Sozialabgaben und Sozialexperimente. Vernachlässigt wird dabei die deutsche Infrastruktur, Industrie und Bildung.

7.6.2 Die EU beschleunigt die Deindustrialisierung Deutschlands

Nach dem EU Gipfel im Dezember gab der EU-Ratschef bekannt, dass sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt haben, die CO2-Emissionen in Europa bis 2030 im Vergleich zu 1990 nicht nur um 40 Prozent, sondern um 55 Prozent abzusenken (126b). Nun fürchten die Autohersteller, dass die Vorgaben für die Neuwagenflotten noch einmal verschärft werden.

Bislang lag die Vorgabe der Kohlendioxidreduktion bei 37,5 Prozent bis 2030. Sollte der Wert auf minus 50 Prozent steigen, dann wäre das nur möglich, wenn Ende des Jahrzehnts die Masse der Neuwagen elektrisch fährt. Nach BW 24 prüft Brüssel nun den bisher drastischsten Schritt: Den Verbot von Verbrennungsmotoren. Der Daimler-Betriebsratschefstellt warnt, dass 95 Prozent der Jobs in der Autoindustrie am Verbrenner hängen (126c),

Zur Finanzierung der verschärften Klimaziele sind Milliardentöpfe geplant u.a. auch der 750 Milliarden schwere Corona-Aufbaufonds, der zu mindestens 30 Prozent zur Umsetzung der Klimaziele genutzt werden soll.

Nach derzeitigem Stand wird die Bundesrepublik voraussichtlich 52,3 Milliarden Euro mehr zur Finanzierung der „Wiederaufbau- und Resilienzfazilität“ beisteuern als aus ihr erhalten (126d).

Bundesumweltministerin Svenja Schulze zeigte sich erfreut über die Einigung. Die EU gehöre jetzt international wieder zu den Vorreitern.

7.7 Peter Altmaier, Allianz von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat für Klimaneutralität und Wohlstand

Am 11.September veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi das Dokument „Klima schützen & Wirtschaft stärken, Vorschlag für eine Allianz von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat für Klimaneutralität und Wohlstand“ (114e).

Peter Altmaier, „wichtigster Vertrauter von Angela Merkel und Befürworter einer Öffnung der CDU zu den Grünen (Wikipedia)“ zeichnet für das Dokument verantwortlich und schreibt:

„Wir wissen seit mehr als drei Jahrzehnten, dass wir mit fortschreitendem Klimawandel einer globalen ökologischen Katastrophe entgegengehen. […]

Wenn es nicht gelingt, die globale Erderwärmung auf maximal 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen, wird dies existenzielle Folgen für unsere Ökosphäre und für die gesamte Menschheit haben. Diese Erkenntnis ist gesichert, sie wird von der übergroßen Mehrheit von Wissenschaftlern und Verantwortlichen weltweit geteilt und kann mit rationalen Argumenten nicht bestritten werden.[…]

In dieser bedrückenden Situation hat sich die Europäische Union entschieden, mit dem sogenannten Green Deal einen großen Neuanfang in der Klimapolitik zu wagen. Europa wird nicht länger warten, bis andere vergleichbare Industrieregionen sich unserem Vorgehen anschließen.[…]

Deshalb müssen wir bereit sein, Klimaschutz als die zentrale Herausforderung unserer Generation zu begreifen und entsprechend zu handeln. Transparent und nachvollziehbar.

Wir dürfen nicht zulassen, dass durch die fortdauernde Corona-Pandemie und den irgendwann beginnenden Wahlkampf für die Bundestagswahl im September 2021 sowie die daran anschließende Regierungsbildung erneut unwiederbringlich wichtige Zeit verloren wird.[…]

Wir dürfen nicht zulassen, dass durch die fortdauernde Corona-Pandemie und den irgendwann beginnenden Wahlkampf für die Bundestagswahl im September 2021 sowie die daran anschließende Regierungsbildung erneut unwiederbringlich wichtige Zeit verloren wird.

Deshalb schlage ich vor, dass wir noch vor Beginn des Bundestagswahlkampfes einen breiten parteiübergreifenden Konsens über die klimapolitischen Handlungsnotwendigkeiten herbeiführen. Daran sollten nicht nur die im Bundestag vertretenen Parteien, sondern auch weite Teile der Klimabewegung, der Wirtschaft und der Kirchen und Religionsgemeinschaften mitwirken. […]

Da wir unsere nationalen und europäischen Klimaziele nur erreichen können, wenn mittel- und langfristig auch alle Wirtschaftsbereiche klimaneutral werden, entstehen enorme Kosten für die notwendige Transformation: […]

Damit Klimapolitik dauerhaft die erforderliche Priorität im staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handeln erhält, ohne die ein Erreichen der notwendigen Ziele nicht möglich ist, darf die Entscheidung über klimapolitische Weichenstellungen nicht dauerhaft und allein vom Ausgang von Wahlen und Regierungsbildungen abhängig sein.

Deshalb sind ein grundlegender politischer Konsens und ein starker gesellschaftlicher Konsens gleichermaßen wichtig.[…]

Deshalb müssen wir erreichen, dass unsere Erfahrungen und Erfolge weltweit erfahrbar und nachvollziehbar werden. Die vorhandenen Strukturen leisten bereits jetzt hervorragende Arbeit, doch fehlt es nach wie vor an einer übergreifenden Konzeption zur weltweiten Transformation.  <[…]

20 konkrete Vorschläge zur Stärkung von Klimaschutz und

Wirtschaftskraft

1. Noch vor der Bundestagswahl soll partei- und fraktionsübergreifend eine „Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft“ von Bundestag und Bundesrat verbindlich beschlossen werden. Die Charta steht Ländern und Kommunen, aber auch gesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen zum Beitritt offen. Sie ist ein historischer Kompromiss zwischen Klima und Wirtschaft.

2. Zur Erreichung von Generationengerechtigkeit wird in der Charta das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 festgeschrieben. Die Minderungsziele bis 2050 werden schon jetzt in konkrete Minderungsziele für jedes einzelne Jahr zwischen 2022 und 2050 aufgeteilt und festgelegt. Dabei werden die anstehenden Beschlüsse der Europäischen Union zu den Treibhausgaszielen 2030 berücksichtigt

und umgesetzt.

3. Das Erreichen der Klima- und Wirtschaftsziele wird als vorrangige Aufgabe festgelegt. Die Charta enthält hierzu eine „Klima-Garantie“ und eine „Wirtschafts-Garantie“. Diese verpflichtet die staatlichen Stellen, alle notwenigen und geeigneten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und zur Erhaltung der Wirtschaftskraft zügig zu ergreifen und umzusetzen. Dazu gehört das Prinzip, dass wettbewerblich relevante Belastungen der Wirtschaft durch Klimaschutz auszugleichen sind.

4. In der Charta wird festgelegt, dass ein bestimmter Prozentsatz des Bruttoinlandsproduktes (BIP) jedes Jahr für Klimaschutz und Wirtschaftsförderung zur Verfügung steht. Die Höhe des BIP-Anteils wird so festgelegt, dass das sichere Erreichen der Klimaziele ermöglicht und die vorrangige Bedeutung von Klima und Wirtschaft erkennbar wird.

5. Die öffentlichen Einrichtungen (Bund, Länder, Kommunen) werden durch die Charta verpflichtet, das Ziel der Klimaneutralität bereits bis 2035 sicher zu erreichen.

6. Es wird ein öffentliches Scoreboard eingerichtet, auf dem die tatsächlich erreichten Fortschritte beim Klimaschutz für jedermann einsichtbar und abrufbar sind. Dort wird auch dargestellt, welche Unternehmen oder Organisationen sich Selbstverpflichtungen beim Erreichen von Klimaschutz auferlegt haben. Sowie diejenigen Einrichtungen und Unternehmen genannt, die das Ziel der Treibhausgasneutralität bereits erreicht haben.

7. Es wird ein marktwirtschaftliches Zertifizierungssystem geschaffen, mit dem die Klimaneutralität einer Einrichtung zertifiziert werden kann, ohne dass zu hohe Kosten oder zu hoher Verwaltungsaufwand entstehen.

8. Branchen und Unternehmen, die dazu bereit sind, können sich in sogenannten „Carbon Contracts for Difference“ zu einem schnelleren Transformationsprozess verpflichten, als er durch die offiziellen Klimaziele vorgegeben ist. Grundsätzlich soll gelten, dass Unterstützungen und Investitionszuschüsse höher ausfallen, je schneller der Transformationsprozess bewältigt wird.

9. Zur Erreichung von Klimaneutralität benötigen Unternehmen und Wirtschaft enorme Mengen an Erneuerbarem Strom, Wärme und grünem Wasserstoff. Über einen „Matching Mechanismus“ wird sichergestellt, dass die erforderlichen Mengen zum festgelegten Transformationszeitpunkt effektiv verfügbar sind.

10. Das Erreichen der Klimaziele erfolgt vorrangig durch marktwirtschaftliche Maßnahmen. Hierzu werden der europäische Emissionshandel und die nationale CO2-Bepreisung entsprechend reformiert.

11. Es soll geprüft werden, inwieweit ergänzend hierzu das marktwirtschaftliche Instrument von CO2-Auktionen eingesetzt werden kann. Dabei können Unternehmen und andere Interessierte konkrete Gebote abgeben, zu welchem Preis sie eine bestimmte Menge CO2 nachweisbar reduzieren können.

12. Das EEG wird umfassend reformiert und an die neuen Zielsetzungen der EU angepasst und schrittweise zu einem europäischen Instrument ausgestaltet, das die Stromtransformation in ganz Europa entscheidend voranbringen kann.

13. Die EEG-Umlage wird schrittweise weiter abgesenkt und langfristig verlässlich stabilisiert. Es wird sichergestellt, dass die Sozialversicherungsbeiträge langfristig nicht über 40 Prozent steigen.

14. Bis Anfang 2021 soll entschieden werden, auf welche Weise Nachteile für grüne CO2-arme oder neutrale Produkte auf dem Weltmarkt vermieden werden können. Hierzu werden die Vorteile von Grenzausgleichsmechanismen oder Ausgleichsabgaben geprüft und abgewogen.

15. Gemeinsam mit der Wirtschaft soll ein neues Label „Clean Products made in Germany“ kreiert und beworben werden.

16. Es wird eine parteiübergreifende bundesweite Stiftung „Klima & Wirtschaft“ eingerichtet, die auf allen Ebenen sicherstellt, dass die hohe Priorität der vorgesehenen Maßnahmen nicht gefährdet wird.

17. In Deutschland soll ein „Haus der Energiewende“ errichtet werden, das eine ganzheitliche Information über das Funktionieren der Energiewende für nationale und internationale Besucher ermöglicht.

18. Die Europäische Union soll eine internationale Agentur „Climate global“ gründen mit dem Ziel, erfolgreiche Klimaschutzmaßnahmen weltweit bekannt zu machen und umzusetzen.

19. Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ein „Klima- und Wirtschaftsrat“ angesiedelt, der die Regierung bei Fragen der Transformation berät und eigene Vorschläge unterbreiten kann.

20. In Deutschland soll eine internationale „Klima-Universität“ entstehen, an der herausragende Forscher*innen und Lehrer*innen sowie Studenten*innen aus aller Welt zusammen arbeiten und lernen können“

7.7.1 Von der sozialen Marktwirtschaft zur ökosozialistischen Planwirtschaft

Klaus Rüdiger Mai analysiert und kommentiert das BMWi Dokument (114f) wie folgt :

„Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat eine Skizze für die Zerstörung von Deutschlands Wirtschaftskraft, die Transformation der sozialen Marktwirtschaft in eine unsoziale Staatswirtschaft unter Einschränkung der repräsentativen Demokratie publiziert. In der linguistischen Fehlleistung unter dem dem Titel „KLIMA SCHÜTZEN & WIRTSCHAFT STÄRKEN. Vorschlag für eine Allianz von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat für Klimaneutralität und Wohlstand“ leuchtet die Wahrheit auf, denn so wenig das Klima „neutral“ sein kann, so wenig fördert das Konzept den Wohlstand, zumindest nicht den des deutschen Volkes. […]

Zur Begründung für die große Transformation, für die „enorme Kosten“ entstehen, malt der Bundeswirtschaftsminister mit billigen Farben den Schrecken einer „globalen ökologischen Katastrophe“, die er vom „fortschreitenden Klimawandel“ verursacht sieht, an die Wand.[…]

Jeder historische Laie jedoch weiß, dass am Klima einzig der Wandel konstant ist. Selbst jedem naturwissenschaftlichen Laien dürfte bekannt sein, dass das Klima ein hochkomplexes Gebilde ist, das nicht monokausal erfasst und gedeutet werden kann. Es mag sein, dass der Bundeswirtschaftsminister so hart und soviel in seinem Ministerium arbeitet, dass er nie die Sonne sieht, was sehr schade ist, denn auch die Sonne, um nur ein Beispiel zu nennen, hat Einfluss auf das Klima, nicht nur die CO2-Emission. Wo ist Altmaiers Plan zur Einschränkung der Sonnenaktivitäten, zur Sonnenneutralität? Philosophisch ist es ohnehin indiskutabel, komplexe Sachverhalte monokausal erklären zu wollen. […]

Bei diesen eklatanten Defiziten wirkt die Behauptung, dass Altmaiers Erkenntnis „gesichert“ sei, weil sie „von der übergroßen Mehrheit von Wissenschaftlern und Verantwortlichen weltweit geteilt“ wird, wie das Pfeifen im Wald. In der Wissenschaft zählt das Argument und nicht die Mehrheitsentscheidung. […]

Der Weltpolitiker Altmaier behauptet, dass sich Klimapolitik nur mit einer „leistungsfähigen Volkswirtschaft in Deutschland umsetzen und weltweit zum Durchbruch bringen lässt.“ Nur wird die Umsetzung seines Konzeptes zur Schwächung der deutschen Volkswirtschaft führen. Schon jetzt richtet die Klima- und Energiepolitik großen wirtschaftlichen Schaden an.

Hinzu kommt, dass Altmaier in den Punkten 6 bis 20 ein teures bürokratisches Monster nach dem anderen errichtet, so als hätte er seine eigenen Worte nicht gelesen.

Da soll erstens ein „öffentliches Scoreboard“ eingerichtet werden, in dem die „tatsächlich erreichten Fortschritte beim Klimaschutz für jedermann einrichtbar und abrufbar sind“.[–]

Im Scoreboard sollen dann auch die „Selbstverpflichtungen beim Erreichen von Klimaschutz“ und die Erfolge beim Minimieren der Emission von Treibhausgasen dargestellt werden. Big brother is watching you.[…]

Da wir noch nicht genügend Zertifizierungssysteme haben, soll zweitens eine neues zur Zertifikation von Klimaneutralität errichtet werden. Wer behauptet, dass die Einrichtung eines Zertifikats weder hohe Kosten, noch hohen Verwaltungsaufwand generiert, kennt die Praxis nicht.[…]

Unternehmen, die sich drittens in Altmaiers „Carbon Contracts for Difference“ zwingen lassen, winken Investitionszuschüsse für „Transformationen“. Heißt: Wer keinen Benziner mehr produziert, sondern nur noch E-Autos, bekommt Zuschüsse vom Staat. Umso weniger E-Autos gekauft werden, um so mehr Subventionen gibt es.[—]

Zu Altmaiers Träumen gehört fünftens natürlich auch eine „parteiübergreifende bundesweite Stiftung “Klima und Wirtschaft“, die natürlich über einen ansehnlichen Angestelltenstamm und ein bedeutendes Budget verfügen muss.[…]

Und da eine Stiftung nicht genügt, benötigt man sechstens ein „Haus der Energiewende“.[…]

Hinzu kommt siebentens eine „internationale Agentur „Climate global“, die von der EU wahrscheinlich mit deutschen Steuergeldern gegründet und ausgestattet wird.

Selbstverständlich muss achtens auch etwas für das Bundeswirtschaftsministerium abfallen, nämlich ein „Klima-und Wirtschaftsrat“.[…]

Und zur Belohnung „der übergroßen Mehrheit von Wissenschaftlern und Verantwortlichen“ wird neuntens eine ganze „Klima-Universität“ geschaffen, „an der herausragende Forscher*innen und Lehrer*innen sowie Student*innen aus aller Welt zusammen arbeiten und lernen können.“[…]

Das Konzept des Wirtschaftsministers ist vor allem wirtschaftsfeindlich und desaströs teuer.[…]

deshalb laufen in Brüssel die Gespräche, dass nun auch Brüssel eine eigene Steuer erheben darf. Für den Green Deal, gegen Corona, für die Vertiefung der Einheit, für soziale und Gender-Gerechtigkeit, dafür, dass am Ende des Tages die Nacht kommt und am Ende der Nacht der Tag. Der deutsche Steuerzahler, der ohnehin mehr als ein halbes Jahr allein für den Staat arbeitet, darf dann zusätzlich noch für Brüssel zahlen, was er jetzt schon mit seinen Steuern unternimmt. […]

Denn das, was eigentlich geplant wird, ist nichts anderes als die Abschaffung der sozialen Marktwirtschaft. […]

Der Markt existiert dann nicht mehr. Die Politik bestimmt, was in welcher Weise produziert wird, während die Firmen nicht das Geld der Käufer, die ausbleiben, erhalten, sondern die Steuern der Bürger, die zahlen müssen. Zur Beflankung werden unter der Ägide der Grünen staatliche Umerziehungsprogramme gestartet.[…]

Das Wesen der Demokratie besteht im Wettstreit der Konzepte, im Kampf der Argumente, doch genau das soll in Altmaiers Staatsbonapartismus durch „einen breiten parteiübergreifenden Konsens über die klimatischen Handlungsnotwendigkeiten“ ausgehebelt werden. ‚Daran sollten nicht nur die im Bundestag vertretenen Parteien, sondern auch weite Teile der Klimabewegung, der Wirtschaft und der Kirchen und Religionsgemeinschaften mitwirken.‘

Dieser Konsens sollte auf Altmaiers Wunsch ‚noch vor Beginn des Bundestagswahlkampfes‘ hergestellt werden. Wozu sollen wir dann eigentlich noch wählen gehen?

7.7.2 Deutsche Politiker über Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Energiewende  

Wie unter 6.7.1 bereits ausgeführt, wird das BMWi-Dokument „Klima schützen & Wirtschaft stärken“ von Klaus Rüdiger Mai (114f) als „eine Skizze für die Zerstörung von Deutschlands Wirtschaftskraft, die Transformation der sozialen Marktwirtschaft in eine unsoziale Staatswirtschaft unter Einschränkung der repräsentativen Demokratie bezeichnet. Peter Altmaiers Vorschlag ruft zu ‚einem breiten parteiübergreifenden Konsens über die klimatischen Handlungsnotwendigkeiten“ auf und hebelt damit den Wettstreit der Konzepte und der Argumente und damit das Wesen der Demokratie aus.

In einem Interview mit Richard David Precht bezeichnet der grüne Politiker Habeck das zentralistische System Chinas als effizienter und schneller als die Demokratie und besser geeignet die Weltprobleme wie den Klimawandel oder die Digitalisierung zu lösen (114l).

Tichys Einblick zitiert den SPD-Politiker Karl Lauterbach: „Somit benötigen wir Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, die analog zu den Einschränkungen der persönlichen Freiheit in der Pandemie-Bekämpfung sind.“ und schreibt dazu: „Lauterbach fordert also, die massive Einschränkung von Freiheitsrechten in Deutschland zum Dauerzustand zu machen. Das heißt: Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit, Schließung von „klimaschädlichen“ Betrieben, Einschränkungen der Reisefreiheit usw“

Die Akzeptanz solcher Zwangsmaßnahmen durch den Bürger wurde in einer Studie der Europäischen Investment Bank untersucht.

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass die EIB die Bank der Europäischen Union und einer der wichtigsten Geldgeber für den Klimaschutz ist. Das Projekt „Green Deal“ soll Wachstumsmotor für die EU werden und wurde von Ursula von der Leyen als „Europas Mann-auf-dem-Mond-Projekt“ angekündigt.

Die Frage zur Akzeptanz lautete:

„Die COVID-19 Krise zeigte, dass Bürger bereit sind strenge Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie zu akzeptieren, wie Maskenzwang, Lockdown, Reiseverbote usw. Wären Sie für strengere Regierungsmaßnahmen um Bürger zu zwingen ihr Verhalten zu ändern um den Klimawandel zu bekämpfen?“ 

Die Frage spezifiziert nicht um welche Maßnahmen es sich konkret handeln könnte, Diskutiert werden jedoch heute Reduzierung der PKW-Nutzung durch Zulassungsbeschränkungen, höhere KFZ-Steuern, Verbot von Verbrennungsmotoren, Rationierung des Stromverbrauchs durch Kontrollgeräte im Elektroauto, an Elektro-Ladestationen wie auch im Haushalt, gemeinsame Nutzung von Haushaltsgeräten, Einschränkungen im Reise- und Flugverkehr,  Ernährungsvorschriften durch künstlich erhöhte Preise für Fleisch usw.

Methodisch nicht einwandfrei ist die Gleichsetzung des Gefährdungspotentials des Klimawandels mit der lebensbedrohlichen Epidemie COVID-19.

Die Antworten auf diese Frage zeigen, dass EU-weit, in den UK sowie in den USA etwa 2/3 der Befragten Zwangsmaßnahmen der Regierungen akzeptierten würden.

 

7.7.3 Der Beginn der Großen Transformation, das Wahlprogramm der Grünen

Am 14.März finden in Baden- Württemberg die Landtagswahlen 2021 statt. Die Umfrageergebnisse des ZDF Politbarometers vom 5.2. zeigen die Grünen mit 34% vor der CDU mit 28%, dann AFD 11%, SPD 10% und FDP 9%.Die  Linke liegt mit 3% unter der 5%-Hürde. In den nächsten 5 Jahren werden die Grünen weiterhin die dominierende Partei in der Regierung. Von BW sein.

Das Wahlprogramm der Grünen „Wachsen wir über uns hinaus“ umfasst 320 Seiten in 16 Kapiteln.

Es beschreibt die Umwandlung der existierenden Gesellschaft in ein vielfältiges, buntes und weltoffenes Baden-Württemberg, ausgezeichnet durch ein Mehr an Integration. Inklusion und mehr Macht für Frauen (114r) .

Wachsen wir über uns hinaus – Grünes Landtagswahlprogramm 2021 (gruene-bw.de)

Im Folgenden sind einige Kernpunkte des Programms zusammengefasst. Es ist jedoch notwendig, dass sich der Leser ein eigenes Bild über die  Wahlziele der Grünen verschafft. Außer, dass das gesamte Programm auf der wissenschaftlich unbewiesenen Behauptung des menschengemachten Klimawandels aufbaut, sind die bekannten Fake-News der Zunahme von Extremwetterereignissen, dem Paradox, dass der Umweltschutz Priorität hat, was jedoch nicht hinder  umweltzerstörende Windkraftanlagen in Wäldern aufzustellen, markante Punkte. Daneben fließt der in feinster Gendersprache  verfasste Artikel über von (oft englische benannten) Entscheidungs-und Überwachungsgremien, nachhaltigen Projekten, Initiativen, Verboten und Vorschriften. Aber lieber Leser „Wachsen Sie über sich hinaus“ und lesen Sie das Dokument, zumindest auszugsweise.

Basis für das Ziel der Neuordnung der Gesellschaft ist das Pariser Klimaabkommen und das 1,5 °C Limit dem alle politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen und Maßnahmen unterworfen sind. Eine Leitlinie ist der Naturschutz und der Erhalt der biologischen Vielfalt. So sollen in der nächsten Legislaturperiode 1000 neue Windkraftanlagen in Waldgebieten erstellt werden. Um diesen Flächenverlust zu kompensieren wird die Bau -und Wohnweise der neuen Gesellschaft verändert. Einfamilienhäuser kosten zuviel Platz, ihre Genehmigung wird einschränkt zugunsten von Mehrfamilienhäusern, was auch die soziale Bindung stärkt. Aber nicht nur WKA’s sollen die 1,5°C Begrenzung sicherstellen , es soll auch eine Ausbaufläche von etwa 385 000 ha für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung stehen. Für neu zu erstellende Wohnhäuser wird ein Dach mit Photovoltaik- Anlage Pflicht, daneben sind auch Gebäudefassaden, landwirtschaftliche Nutzflächen, sogar Baggerseen für Solarzellen vorgesehen. Die Ausbau-und Flächenziele für Erneuerbare Energien sollen werden in Gesetzen festgeschrieben werden.  Altanlagen von Windkraft, die bislang nur über die EEG -Umlage wirtschaftlich waren und nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, sollen nach dem Plan der Grünen vom Bund wirtschaftlich weiterbetrieben werden.

Nach dem Ende der Kernkraftwerke in BW im Jahre 2022 sollen die Kohlekraftwerke bis 2030  und nicht wie heute vorgesehen 2038 still gelegt werden.

Seine globale Verantwortung zwingt Baden-Württemberg seine Vorzeigeindustrie Automobilherstellung bis 2030 zum globalen Leitanbieter der nachhaltigen Mobilität umzustellen. Dies sei auch notwendig um langfristig die Arbeitsplätze zu sichern. Es geht auch mit weniger Auto und auf das Fahrrad kommt es an sind zwei Kernsätze des Programms. Konkret heißt das Verdopplung des öffentlichen Nahverkehrs, Verminderung des Autoverkehrs um ein Drittel und jeder zweite Weg soll mit Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. Damit jede dritte Tonne im Güterverkehr klimaneutral transportiert werden kann, werden längs der Autobahnen Oberleitungen für die elektrische Versorgung von LKW’s verlegt. Die Reduzierung des KFZ- Verkehrs wird durch eine Parkraumbewirtschaftung, heißt weniger und teurere Parkplätze unterstützt.

Um den Flugverkehr einzuschränken, sieht man Verbote von zusätzlichen Start- und Landebahnen, Verbot von inländischen Flügen  sowie eine CO2-orientierte Kerosinsteuer vor.

Im Wahlprogramm steht weiter, dass die Lebensmittelpreise in Deutschland extrem niedrig sind und deshalb zusätzliche Vorschriften hinsichtlich der artgerechten Tierhaltung und konsequente Reduktion von Pflanzenschutzmitteln erfordern.

Weitere Punkte des Programms sind die Stärkung des Fahrradtourismus, der Notwendigkeit für BW in der modernen Wirtschaft eine Spitzenstellung bei der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz einzunehmen und die Einrichtung von Unisex-Toiletten.

(Autor: Arbeitsplätze in der Autoindustrie sind rentable Arbeitsplätze, während die Arbeitsplätze in der nachhaltigen Wirtschaft z.B. in der Windkraftindustrie teilweise hochsubventioniert sind, d.h. der Steuerzahler zahlt in vielen Fällen die neu geschaffenen Arbeitsplätze der grünen Wirtschaft.)

7.7.4 Deutschland als Besserungsanstalt

Die NZZ schreibt über das grüne Wahlprogramm (114s)

„Denn hinter den gefühligen Geschichten über ihren Besuch bei der Pariser Klimakonferenz samt mitreisendem Säugling und den erwartbar abgedroschenen Allerweltsphrasen offenbart ein genauerer Blick auf das Wahlprogramm der Grünen viel, aber gewiss nicht jene „Veränderung“, die Deutschland tatsächlich nötig hätte. In dem Papier zeigt sich ein zutiefst etatistisches und dirigistisches Gesellschaftsbild, in dem der regulierende Staat viel und die individuelle Freiheit wenig zählt. Den Grünen schwebt ein Deutschland als eine Art Besserungsanstalt vor.[…]

Als eine Gesellschaft, begrenzt von Handläufen und Leitplanken, in der es nicht genug Vorschriften, Verbote und Quoten geben kann. Ob Sozial-, Finanz- oder Klimapolitik, immer ist da der Stock des vermeintlich guten Staatshirten im Spiel, der den arglosen Bürger-Schäflein den richtigen Weg weisen wird.“ (114s)

7.8 Das Bundesverfassungsgericht und der Klimawandel

7.8.1 Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz muss verschärft werden

Holger Douglas kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgesetz zum Klimaschutzgesetz (114t).

„Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber zu einer deutlich schärferen Klimaschutzpolitik aufgefordert. „Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität“, heißt es wörtlich in dem Beschluss.“

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. 

„Eine Gruppe von jungen Beschwerdeführern war vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise erfolgreich. Das gab ihnen Recht: Sie müssten die Hauptlast bei der Verminderung der Treibhausgase bis 2050 tragen und seien dadurch in ihrer Freiheit gefährdet. Das sogenannte Klimaschutzgesetz, das die Bundesregierung verabschiedet hatte, reiche nicht aus. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2022 demnach nachlegen und schärfer regeln, wie ab dem Jahre 2030 »Treibhausgase« weiter vermindert werden sollen.

 

Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.

Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden[…]

Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

[—]

»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«

[…]

Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«

7.8.2 Aufhebung der Grundrechte und Aushöhlung des Rechtssystems

Roland Tichy diskutiert die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte und der Freiheit der Gesellschaft (114u).

[…] Das Bundesverfassungsgericht erhebt den Klimaschutz über jede Regelung des Grundgesetzes, das den Bürger vor einem übergriffigen Staat schützt.

Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. 

Das ist der wohl zentrale Satz im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Damit wird der Weg geöffnet, künftig jede grundgesetzliche Freiheit einzuschränken wegen des Klimas. Es ist ein Sensationsurteil: In dem am 29.4. 2021 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt es, dass es keine ausreichenden Vorgaben für die Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen ab dem Jahr 2031 gebe. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, dies bis Ende nächsten Jahres genauer zu regeln. Mit anderen Worten: Die Klimapolitik massiv zu verschärfen. Dafür kann er jedes Grundrecht aushebeln. […]

Das Urteil ist ein später Sieg für Angela Merkel gegen Ende ihrer Amtszeit. Jetzt zahlt sich aus, dass sie zuletzt sogar ihren Vertrauten Stephan Harbarth als Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts durchgesetzt und damit die Politisierung des höchsten Gerichts zu einem schaurigen Höhepunkt geführt hat.

[…]Und die junge Generation hat verloren: sie kann nicht mehr selbst bestimmen. Ihr Leben wird vorbestimmt. Auf Grund der Klage von einigen Aktivisten dann längst vergangener Tage…Opa und Oma bestimmen damit die Zukunft. Aber vielleicht gibt es dann gar keine mehr, weil die Zukunft in der Gegenwart zerstört wurde.

Es ist eine Anmaßung, wenn auf heutiger Wissensbasis die Politik für die Zeit nach 2031 festgelegt wird. […]

Die Kläger würden daher in ihren Freiheitsrechten verletzt; insbesondere die jüngere Generation. Wir legen also heutige Kenntnisse als Maßstab für eine Zukunft an, die wir nicht kennen und nennen das „Freiheitsrechte“? […]

Die Freiheit, sein Leben zu führen wie man will, die Freiheit zu wirtschaften, die Freiheit der Mobilität und die Freiheit, sich ein Eigenheim zu gönnen: Alle diese Freiheiten werden der vermeintlichen Freiheit einer zukünftigen Generation untergeordnet. […]

Und so wird dann eben Deutschland für Bauern in Peru bezahlen müssen und auf Samoa, weil auch deren Freiheit durch den angeblich klimabedingten Anstieg des Meeresspiegels oder durch Klimaänderungen betroffen sein könnte. Deutschland ist endgültig der Letztverantwortliche weltweit. Die Freiheit der hier lebenden Menschen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, spielt dagegen keine Rolle. […]

Angela Merkel will das alles. Mit rationalen Überlegungen hat ihre Politik ja immer weniger zu tun. Kein Argument spricht für ihre Corona-Politik, und doch wird sie exekutiert. Sie ähnelt im Ergebnis der geforderten Klima-Politik: Ihr geht es um das Abwürgen wirtschaftlicher Aktivität. Harbarth hat geliefert.

Deutschland isoliert sich

[…] Aber auch in der Klimapolitik wird Frankreich dem Nachbarn Deutschland nicht folgen und seine Kernkraftwerke eben nicht abschalten, sondern im Gegenteil weiter die Entwicklung der Nuklearindustrie fördern. […]

Deutschland ist zu einem Land geworden, dessen Rechtssystem ausgehöhlt, dessen Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht geschleift und zerstört wurden, dessen Wirtschaft zum Stillstand kommen soll. […]

Es ist eine sich zuspitzende Katastrophe für Deutschland, dessen institutionelle Grundfesten von Merkel zerstört wurden. […]

7.8.3 Die wissenschaftliche Argumentation

Fritz Vahrenholt beurteilt die vom Gericht benutzte Argumentation nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft (114v).

„[…] Der Durchschnitt der Temperaturerhöhung beträgt 0,14 Grad Celsius pro Jahrzehnt. Die Modellrechnungen, auf denen die Empfehlungen des IPCC beruhen, kommen auf einen doppelt so hohen Temperaturanstieg für den gleichen Zeitraum (siehe Grafik Autor: https://www.drroyspencer.com/wp-content/uploads/UAH_LT_1979_thru_April_2021_v6.jpg ).  Diese eklatante Abweichung von der realen Temperaturentwicklung ist politisch bedeutsam, weil die Prognosen der Modelle zur Grundlage von weitreichenden Entscheidungen, wie z.B. Verfassungsgerichtsurteilen, gemacht werden.

Mit Beschluss vom 24. März hat das Bundesverfassungsgericht auf Klage einiger Einzelpersonen wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke, Klimaaktivistin Luisa Neubauer (Fridays for Future), Prof. Volker Quaschning, Josef Göppel (CSU und Energiebeauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit) entschieden, dass das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 verfassungswidrig ist, weil „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahre 2031 fehlen“.

Wie kommt das Gericht zu diesem Ergebnis ?

 

In der Beschreibung der „tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ (Ziff. 16–29) und den „tatsächlichen Grundlagen des Klimaschutzes“ (Ziff. 31–37) bezieht das Gericht sich im Wesentlichen auf vier Quellen: den IPCC, das Buch Rahmstorf/Schellnhuber „Der Klimawandel“, das Umweltbundesamt und den Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU. Das Gericht stellt zu den Grundlagen des Klimawandels fest: „Zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung“ (Ziff.19). „Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3°C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich“.

 

Hier ignoriert das Gericht die erheblichen Unsicherheiten über Rückkopplungseffekte, wie etwa der Wolken, die das IPCC selbst dazu führt, eine Spannbreite von 1,5 bis 4,5 Grad Celsius bei Verdoppelung der CO2 Konzentrationen von 285 ppm (1860) auf 570 ppm im Jahr 2100 anzugeben. In Ziffer 20 greift das Gericht die unter Klimaforschern umstrittene Annahme (Autor: siehe Kapitel 3.2.1 dieser Webseite) Stefan Rahmstorfs auf, wonach es Hinweise gibt, „dass infolge des Abschmelzens des Grönländischen Eisschildes und anderer Frischwassereinträge in den Nordatlantik die thermohaline Zirkulation des Nordatlantiks (atlantische Umwälzbewegung) an Stärke verliert. […]

Auch die Schellnhuberschen Kipppunkte haben es dem Gericht angetan. „Als eine besondere Gefahr für die ökologische Stabilität werden sogenannte Kipppunktprozesse im Klimasystem angesehen, weil diese weitreichende Umweltauswirkungen haben können. Kippelemente sind Teile des Erdsystems, die eine besondere Bedeutung für das globale Klima haben und die sich bei zunehmender Belastung abrupt und oft irreversibel verändern. Beispiele sind die Permafrostböden in Sibirien und Nordamerika, die Eismassen in den polaren Zonen, der Amazonasregenwald und bedeutende Luft- und Meeresströmungssysteme.“ (Ziffer 21)

Wahrscheinlich hatten die Richter das Interview mit Jochem Marotzke, Doyen der deutschen Klimaforscher vom Hamburger Max-Planck-Institut mit der FAZ nicht gelesen:

FAZ: „Welcher Kipppunkt macht Ihnen am meisten Sorgen ? Marotzke: „Keiner.“

Auch bei den Extremereignissen entspricht das Gericht kaum den aktuellen Erkenntnissen. Selbst der Deutsche Wetterdienst hatte 2018 erklärt – wie der IPCC noch 2013 –, dass es schwierig sei, eine Zunahme von Extremwetterereignissen in Deutschland statistisch nachzuweisen. Und dies gilt auch – nach wie vor – weltweit für Dürren, Starkregenereignisse, Hurrikane, Tornados. […]

Als Widerlegung der Aussage des Gerichts (Ziffer 27): „Als eine besondere Herausforderung gilt die in Deutschland beobachtete Zunahme von Trockenheit und Dürre. Die hiermit einhergehende Austrocknung der Böden hat vor allem für die Landwirtschaft Bedeutung“, sei die Grafik der Sommerniederschläge gezeigt ( https://kaltesonne.de/monatliche-sonnenkolumne/  )

 Aber nicht nur die Sommerdaten widerlegen diese Aussage des Gerichts, die Winterdaten ebenso. Hier gibt es sogar einen Anstieg der Niederschläge. […]

Das folgende unzureichende Verständnis von Quellen und Senken des CO2 in Ziffer 32 hat riesige Konsequenzen für den Urteilsspruch:

„Es wird angenommen, dass ein annähernd linearer Zusammenhang zwischen der Gesamtmenge der über alle Zeiten hinweg kumulierten anthropogenen CO2-Emissionen und der globalen Temperaturerhöhung besteht. Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen“. […]

Das ist nun objektiv falsch. Aber wer hat das dem Gericht aufgeschrieben?

Selbst der IPCC würde dem widersprechen, denn es werden zurzeit etwa 4,7 ppm jährlich durch anthropogene CO2-Emissionen der Atmosphäre hinzugefügt, aber etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses wird durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen. (Das Gericht s.o.: „nur kleine Teile“!) Da die Aufnahme von Pflanzen und Ozeanen proportional der CO2-Konzentration in der Atmosphäre erfolgt, hätte eine deutliche Emissionsreduktion – wie etwa eine Halbierung – in der Zukunft sehr wohl eine Konzentrationsminderung in der Atmosphäre zur Folge, denn die durch Pflanzen und Ozeane aufgenommenen etwa 2,6 ppm bleiben vorerst unverändert, auch wenn die CO2-Emission auf 2,35 ppm sinkt.

Aber mit dieser Feststellung hat das Gericht die Voraussetzung für den CO2-Budgetansatz geschaffen: „Daher lässt sich in Annäherung bestimmen, welche weitere Menge an CO2 noch höchstens dauerhaft in die Erdatmosphäre gelangen darf, damit diese angestrebte Erdtemperatur nicht überschritten wird… Diese Menge wird in der klimapolitischen und klimawissenschaftlichen Diskussion als „CO2-Budget“ bezeichnet“.

Und nun beginn das Gericht zu rechnen und folgt dem Gutachten des 6-köpfigen Sachverständigenrats für Umweltfragen SRU (stellv. Vorsitzende Prof. Claudia Kemfert). Der SRU hatte in seinem 2020-Gutachten auf Seite 46 das Budget des IPCC von 2018 zur Einhaltung eines Ziels von 1,75°C mit 800 Gigatonnen CO2 übernommen. Diese Größe teilt der SRU durch die anteilige Bevölkerung und kommt auf 6,7 Gigatonnen CO2, die Deutschland noch ausstoßen darf.

Unlösbare Aufgabe – es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht

„Legt man als ab 2020 verbleibendes konkretes nationales CO2-Restbudget 6,7 Gigatonnen zugrunde, wie es der Sachverständigenrat für das Ziel ermittelt hat, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67% auf 1,75°C zu begrenzen, würde dieses Restbudget durch die in § 4 Abs. 1 Satz 3 Klimaschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 2 zugelassenen CO2-Mengen bis 2030 bereits weitgehend aufgezehrt“. […]

„Nach 2030 verbliebe danach von dem vom Sachverständigenrat ermittelten CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen weniger als 1 Gigatonne. (Ziffer 233) Zur Wahrung der Budgetgrenzen müsste demzufolge nach 2030 alsbald Klimaneutralität realisiert werden. … Dass dies gelingen könnte, ist aber nicht wahrscheinlich“.

 

Und somit kommt das Gericht zum Ergebnis: „Nach der Berechnung des Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75°C bei 67%-iger Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an Emissionsmöglichkeiten, der angesichts des für 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG vorgegebenen Emissionsrahmens wären danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von hoher CO2-Intensität geprägt sein dürfte und die jährliche Emissionsmenge im Vergleich zu 1990 erst um 55% reduziert sein wird (vgl. § 3 Abs 1 Satz 2 KSG). … das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot … (würde) die Hinnahme erheblicher Freiheitseinschränkungen fordern, die aus heutiger Sicht kaum zumutbar wären.“ (Ziffer 246)

Der Schlusssatz des Gerichts lautet:

„Der Gesetzgeber muss daher die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.“

Wie die Politik die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gigatonne CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. […]

Die jetzt zu erwartenden Verschärfungen werden zu tiefsten Verwerfungen führen

War schon das Klimaschutzgesetz dazu angetan, erhebliche Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste bis 2030 zu bewirken, werden die jetzt zu erwartenden Verschärfungen zu tiefsten Verwerfungen führen. Spät, sehr spät wird man erkennen, dass die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie ohne Gas, ohne die in Deutschland verbotene CO2-Abscheidung, ohne die in Deutschland verbotene Kernenergie nicht zu bewerkstelligen ist. […]

Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlass genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf Null zu stellen.“

7.8.4 Einstimmiges Urteil zu einem wissenschaftlich umstrittenen Thema

Wolfgang Meins beklagt die bleierne Geschlossenheit des Ersten Senats (114w):

„Aber wie kann es angehen, dass ein so radikales Urteil zu einem so dermaßen komplexen und eigentlich kontroversen Thema auch noch einstimmig zustande kam?

Die Abstimmung von 8:0 ist zweifellos ein starkes Ergebnis für den Novizen Harbarth. […]

Für diejenigen, die einer ausschließlich oder überwiegend menschengemachten globalen Erwärmung skeptisch gegenüberstehen – und natürlich auch für alle Anhänger einer freien Gesellschaft – macht diese bleierne Geschlossenheit des Ersten Senats die ganze Angelegenheit noch eine Spur trostloser. Denn von unseren höchsten Richtern hat ganz offensichtlich keiner ernstere Probleme damit, im Namen des Klimaschutzes die Grundrechte großzügig zur Disposition zu stellen.

Die im Verborgenen wirken, kennt man nicht

Das BVerfG besteht bekanntlich aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern, die für zwölf Jahre je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt wurden. […]

Jeder der sechzehn Richter des BVerfG wird von vier wissenschaftlichen  Mitarbeitern unterstützt, die im Internetauftritt des BVerfG anonym bleiben. Besonders bei einem weit von der Rechtswissenschaft entfernten naturwissenschaftlichen Thema wie der Klimaforschung waren Sichtung und Auswahl der für die Entscheidung herangezogenen Quellen wahrscheinlich ganz überwiegend Sache der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Auch die Aufbereitung der sehr einseitig ausgewählten Quellen dürften die wissenschaftlichen Mitarbeiter zu verantworten haben, einschließlich grob fehlerhafter Feststellungen und Berechnungen (siehe oben) mit durchaus weitreichenden Konsequenzen. […]

Wie kam es zur Einstimmigkeit?

[…] Eine radikale Rechtsentscheidung wie die vorliegende fällt den Akteuren zweifellos leichter, wenn ihnen vorab Beifall von den für sie relevanten Politikern, Parteien und Medien sicher ist. Darüber hinaus ist es für eine einstimmige Entscheidung sicherlich hilfreich, wenn die Abweichler befürchten müssen, ganz rasch nicht nur im rechten, sondern auch noch im Lager der Klimawandelleugner verortet zu werden – da reicht bekanntlich schon der Beifall von der falschen Seite.“ 

 

7.8.5 Stephan Harbarth, ein umstrittener Kandidat

Die Berufung von Stephan Harbarth zum Präsidenent des Verfassungsgerichts war umstritten. Kritiker stellten seine Unabhängigkeit infrage und legten Verfassungsbeschwerde ein. (114x)

Der Grund für die Beschwerde war die Frage, ob der Wechsel von Politikern und Anwälten, die klassische Interessenvertreter sind, an das höchste deutsche Gericht  zu rechtfertigen ist. Ein weiterer Beschwerdepunkt war der Umstand, dass Stephan Harbarth 2018, kurz vor seiner Wahl zum Verfassungsrichter von der Universität Heidelberg zum Honorarprofessor ernannt wurde. Es wurde vermutet, dass Harbarth damit der Weg nach Karlsruhe geebnet werden sollte.

Nach Arno Balzer (114y) war Stephan Harbarth der Wunschkandidat der Kanzlerin für eine anstehende Neubesetzung im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Eine ähnliche Diskussion gab es bei der Neubesetzung des Präsidenten des Verfassungsschutzes und der Berufung von Thomas Haldenwang. Sein Plan die AFD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen wurde als Versuch gesehen im Wahljahr 2021 die größte politische Opposition klein zu halten (114z).

 Nach Spahn war Haldenwang, durch Angela Merkel gegen eine anderslautende Personalentscheidung von SPD und Seehofer durchgesetzt worden.

7.9 Das verschärfte Klimaschutzgesetz

7.9.1 Einseitige Urteilsbegründung, Bundesregierung bezahlt die Kläger und Wirtschaftswachstum Null

Daniel Wetzel von der Welt kritisiert einige Unregelmäßigkeiten bei der Urteilsfindung und die Konsequenzen für die Wirtschaft (133).

„Die Verschärfung der Klimaschutzziele erfolgte ohne jede öffentliche Debatte

Der Klima-Spruch des Bundesverfassungsgerichts war ein Triumph für Umweltorganisationen. Nun will die Bundesregierung schon in dieser Woche neue Regeln beschließen. Doch ihr Klimaschutzgesetz droht Deutschlands Wirtschaft nachhaltig zu schaden.

Am Mittwoch dieser Woche soll das neue Bundesklimaschutzgesetz beschlossen werden. Es sieht die erneute Verschärfung ohnehin schon ambitionierter Klimaschutzziele vor. Das Zieldatum zur Erreichung der Klimaneutralität wird auf 2045 vorgezogen. Früher als der Rest der Welt.

Vorbereitungszeit? Kaum zwei Wochen. Öffentliche Debatte? Fällt aus. Folgenabschätzung, Analyse von Voraussetzungen, Kosten, Machbarkeiten? Ist nicht geplant.

Klimaschutzaktivisten können ihr Glück kaum fassen: Plötzlich scheint der Knoten geplatzt. Auf einmal bremst niemand mehr. Politiker überbieten sich gegenseitig mit CO2-Sparplänen, während die gesamte Rechtswissenschaft noch mit offenem Mund vor einem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts steht.

Die Bundesregierung bezahlte selbst die Ankläger

Den nennt Greenpeace „historisch“ und Bundeswirtschaftsminister Altmaier „epochal“: Das Einhalten eines willkürlich gewählten, winzigen, faktisch nicht mehr einhaltbaren CO2-Budgets wurde am 29. April dieses Jahres zum verfassungsrechtlich bindenden Staatsziel erklärt. Das hat keiner kommen sehen.

Warum eigentlich nicht? Im Rückblick erscheint der Weg zu dem Verfassungsbeschluss fast zwangsläufig. So etwas passiert, wenn der Beklagte aufseiten des Klägers steht. Eine Verteidigung erübrigt sich dann. So fiel den Richtern das Abwägen leicht.

Innerhalb der Bundesregierung ist Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuständig für Klimapolitik. In der Rechtssache Klimaaktivisten gegen Bundesrepublik Deutschland verteidigten die vom Umweltministerium gewählten Juristen.

Doch bezahlt hatte die Bundesregierung nicht nur ihre Verteidiger, sondern auch die Kläger. Darunter etwa die Organisation Germanwatch, die viele der Beschwerdeführer aus Fridays-for-Future-Kreisen, aber auch aus Nepal und Bangladesch unterstützt hatte. Sie erhielt 2019 mit rund 5,2 Millionen Euro den Großteil ihres Budgets aus dem Bundeshaushalt, davon allein knapp eine Million Euro über das Bundesumweltministerium.

Dass Germanwatch die Steuermittel dafür einsetzte, den Geldgeber vor Gericht zu ziehen, könnte man als groben Undank werten. Doch solche atmosphärischen Störungen gibt es nicht, wenn der Ankläger und der Angeklagte im Grunde dasselbe wollen.

Einseitige Quellen der Urteilsbegründung

Wer die 270 Beschlussziffern des Urteils auf die Quellenlage hin überprüft, ist überrascht: Die Einseitigkeit ist frappierend. Neben dem Weltklimarat IPCC beruft sich das Gericht im Wesentlichen auf Publikationen des Umweltbundesamtes, des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und auf ein Buch von Autoren des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, alles Quellen mit enger Bindung zum Bundesumweltministerium.

Innerhalb des SRU ist die Wortführerin in Klimafragen Claudia Kemfert, Wissenschaftlerin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), zusammen mit Wolfgang Lucht – wiederum vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, einer Einrichtung, die Fridays-for-Future öffentlich unterstützt und mit ihrer Warnung vor „Kippelementen“ im Klimasystem stets viel Publicity bekommt.

Der SRU hat sich stets für besonders weitgehende staatliche Eingriffe beim Klimaschutz ausgesprochen. Zurückhaltende, mahnende Stimmen werden aus dem Gremium schnell aussortiert, wie der Umgang mit der Wissenschaftlerin Lamia Messari-Becker gezeigt hat.

Max Planck-Experten wurden nicht gehört

Abgesehen von IPCC-Berichten der Vereinten Nationen haben die Karlsruher Richter auf Primärquellen weitgehend verzichtet. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg, eines der wichtigsten Klimaforschungsinstitute der Welt, wurden nicht in den Zeugenstand gerufen.

Dort hätte der Max-Planck-Forscher Jochem Marotzke womöglich wiederholt, was er unlängst der „FAZ“ mit Blick auf das Jahr 2100 sagte: „Deutschland wird nicht direkt durch den Klimawandel bedroht sein.“ Welcher der berüchtigten „Kipppunkte“ im Klimasystem ihm am meisten Angst mache? „Keiner“.

Doch Marotzke einzuladen fiel dem Verteidiger der Bundesrepublik offenbar nicht ein. Der Anwalt hätte auch geltend machen können, dass ein hoch umstrittenes, willkürlich gegriffenes CO2-Budget nicht für industrie- und klimapolitische Entscheidungen der Bundesregierung maßgeblich sein kann. Er hätte auch darauf verweisen können, dass selbst der Weltklimarat IPCC den Top-Down-Ansatz eines CO2-Budgets verworfen hat und klimapolitisch längst einen Bottom-up-Ansatz der Machbarkeiten gewählt hat.

Doch solche Einwände wurden von den Vertretern der Bundesrepublik offenbar nicht erhoben. Ein öffentliches Protokoll der gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es zwar nicht. Aus den 270 Ziffern des Gerichtsbeschlusses geht allerdings nirgendwo hervor, dass sich die Robenträger abwägend mit solchen Argumenten hätten auseinandersetzen müssen.

Naheliegend scheint vielmehr, dass der Rechtsvertreter des Bundesumweltministeriums den zentralen Vorwürfen der Beschwerdeführer offen oder stillschweigend zustimmte. Die Richter hörten so nur eine Sichtweise auf das Thema. Die Entscheidung fiel entsprechend aus. […]

Gesetzentwurf in Rekordzeit, Studie zur Verschärfung (Zieljahr 2045) unmittelbar verfügbar

Tatsächlich überschlägt sich die Bundesregierung geradezu in dem Verlangen, den Gerichtsbeschluss in Rekordzeit umsetzen. Hatte das Bundesumweltministerium noch sechs Jahre gebraucht, um das Urteil des Verfassungsgerichts zur Entschädigung der Atomkonzerne umzusetzen, genügen für die Umsetzung des Klimaurteils in deutsches Recht sechs Tage.

Bei diesem Tempo kann es leicht passieren, dass man die Grenzen der Verfassung irgendwo wieder überschreitet. So soll das neue Gesetz eine Klausel enthalten, dass die Bundesregierung die erlaubten CO2-Mengen der einzelnen Wirtschaftsbereiche als jahresscharfe Sektorziele per Verordnung festsetzt, eine Beteiligung des Parlaments ist nicht vorgesehen.

Da widerspricht zwar wieder der Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, mit der Setzung normativer Ziele das Parlament zu beauftragen und nicht Ministerien und Gerichte. Alles egal, weil im Klimaschutz jetzt nur noch Tempo zählt?

Auch das geplante Vorziehen der Klimaneutralität auf 2045 gehört nicht zu den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Von der neuen Jahreszahl war vor sechs Wochen noch nirgendwo die Rede. Kurz nach Veröffentlichung des Gerichtsurteils fiel es plötzlich aus der Wand. Nur die private, aber regierungsnahe Denkfabrik Agora Energiewende hatte merkwürdigerweise gleich eine Studie zu diesem Zieljahr parat (Autor: Studie „Klimaneutrales Deutschland 2045“ am 26.4. in Berlin vorgestellt)

Die Kosten werden nicht diskutiert

Die viel beachtete Studie „Klimapfade“ der Firmen Prognos und BCG hatte zwar errechnet, dass schon das Erreichen der deutschen Klimaneutralität bis 2050 Ausgaben von 2,3 Billionen Euro erfordere und auch diese Summe nur reicht, wenn sie effizient eingesetzt wird. (Autor: Diskussion Kapitel …)

Die Mehrkosten, die entstehen, wenn man dieses Zieldatum noch mal um fünf Jahre vorzieht, dürften exorbitant sein. Eine volkswirtschaftliche Abwägung scheint aber vor dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch dieser Woche nicht vorgesehen zu sein.

Wie es weitergeht, weiß die Klimabürokratie auch schon. Die neuen Ziele im Entwurf des Klimaschutzgesetzes stimmen sehr genau überein mit dem Extremszenario „Green Supreme“, das vom Umweltbundesamt Ende 2019 in seiner „Rescue“-Studie ausgearbeitet worden war und die Prämissen für eine schnellstmögliche Klimaneutralität beschreibt.

Wirtschaftswachstum Null

Dazu gehört laut Umweltbundesamt ab dem Jahr 2030 ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von null. Der Flugverkehr wird auf dem Niveau des Jahres 2010 eingefroren, dem Jahr nach dem Ausbruch der Weltfinanzkrise.

Die Handelsbilanz werde 2050 zudem „deutlich ausgeglichener“ sein müssen, was Deutschlands Rolle als Exportnation relativiert. Zudem sieht das mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatible Szenario praktisch das Ende des privaten Autobesitzes in Städten ab 2050 vor, ab 2040 die Beschränkung des Fleischkonsums auf wöchentlich 300 Gramm pro Person und die Verringerung der durchschnittlichen Wohnfläche pro Kopf um zehn Prozent auf 41,2 Quadratmeter.[…]

 

7.9.2 Klimaschutzgesetz als Wahlkampfmanöver

Nikolaus Doll analysiert die Bedeutung eines schnell verabschiedeten Klimaschutzgesetz für die politischen Parteien (134).

[…]Die SPD hat sich beim Klimaschutz durchgesetzt: Es gibt hochambitionierte Ziele, dazu aber nur ein dünnes Maßnahmen-Päckchen.

Angela Merkel (CDU) hatte sich entschieden. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte sich entschieden. Merkel will doch noch als Klimakanzlerin in die Geschichtsbücher eingehen. Und Scholz will seine SPD als Klimapartei profilieren. […]

Den Sozialdemokraten war wichtig, die Ziele festzulegen. Nicht aber den Weg dahin. […]

Aus dem von der Union geplanten Sofortprogramm ist ein Irgendwannprogramm geworden. […]

Nun hat das Bundeskabinett das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet. Bei der SPD ist man damit und mit den neuen Zielen, der Klimaneutralität Deutschlands schon im Jahr 2045, sehr zufrieden. Bei der Union nicht.

[…]Denn die Union hat ihr Sofortmaßnahmenpaket, das die Ministerien für Inneres/Bauen, Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft vorgelegt hatten, nicht wie geplant durchbekommen. Sie haben die geforderten Mittel dafür nicht in der geforderten Höhe bekommen. Die SPD hatte kein Interesse daran.

Den Sozialdemokraten war wichtig, die Ziele festzulegen. Nicht aber den Weg dahin.

Taktisch gesehen machen Scholz und seine SPD alles richtig. Es ist kritisch genug, ein Gesetzeswerk von der Tragweite des Klimaschutzgesetzes in zwei Wochen durchzupeitschen. Einen großen Block der dafür nötigen Umsetzungsmaßnahmen gleich hinterherzuschieben, könnte nur weiteres Flickwerk sein.

Ohne Plan und Kenntnis der Kosten

„Es ist völliger Wahnsinn, im Hauruckverfahren ein Gesetz zu verabschieden, das derart weitreichende Konsequenzen hat wie das für den Klimaschutz“, sagt der klimapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Lukas Köhler, WELT. „Die Bundesregierung legt hier Ziele fest, ohne einen Plan zu haben, wie die erreicht werden können. Ohne eine belastbare Abschätzung der Konsequenzen und Kosten. Und ohne zu wissen, welche Vorgaben die EU machen wird.“

Tatsächlich stellt sich die Frage, warum Deutschland jetzt beim Klimaschutz innerhalb der EU vorprescht und die Klimaneutralität fünf Jahre früher als geplant erreichen will, wenn andere Mitgliedstaaten nicht mitziehen. Die Konsequenz könnte sein, dass die sich aufgrund der Übererfüllung der Planziele durch die Deutschen mit ihren Klimaschutzplänen Zeit lassen.

Zudem habe keinerlei Anlass für ein Gesetz in einer Blitzaktion bestanden, so Köhler: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis Ende 2022 Zeit gegeben, ein neues Klimaschutzgesetz vorzulegen. Für den Klimaschutz ist es egal, ob das diese oder die kommende Bundesregierung tut. Aber ein unausgegorener Schnellschuss wie der, der gerade auf den Weg gebracht wurde, schadet dem Klimaschutz zweifellos.“

7.10 Klimaschutzgesetz: Übereifer wie beim Atomausstieg

Thomas Vitzthum vergleicht das Durchpeitschen des Klimaschutzgesetzes mit dem Atomaustieg und die Behauptung , dass andere Länder würden dem deutschen Beispiel folgen würden die gleiche Überheblichkeit wie damals darstellt (135).

Nach dem Karlsruher Urteil überschlagen sich die Parteien mit der Reform des Klimaschutzgesetzes. Statt intensiver Diskussionen darüber will die CDU das Thema noch vor der heißen Wahlkampfphase abhaken. Das erinnert an den Atomausstieg 2011 – und wird der Union schaden.[…]

Doch in der Koalition wurde die Empfehlung rundweg missachtet. Das neue Klimaschutzgesetz wurde innerhalb von Tagen entworfen und an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedet. Natürlich fehlen noch zahlreiche Details. Aber die Grundzüge sind klar. Das Ziel der Klimaneutralität wird auf 2045 vorgezogen. Wie das geht? Wird man sehen. […]

Die SPD hat das Paket auf den letzten Metern sogar noch verzögert, weil sie damit in den Wahlkampf ziehen wollte. […]

Der Union dagegen ging es darum, das Thema „abzuräumen“. Sie wollte nicht riskieren, dass die Sozialdemokraten, vor allem aber die Grünen damit Wahlkampf machen. […]

Das Ganze erinnert an eine andere Entscheidung. Den Ausstieg aus der Kernenergie 2011. Damals wurde nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima von der Regierung unter Angela Merkel beschlossen, aus der Kernenergie auszusteigen. Auch diese Entscheidung fiel innerhalb von Tagen. Die Folgen beschäftigen das Land und die Wirtschaft noch auf lange Zeit. Es war eine taktische Entscheidung, die mit wissenschaftlichen Begründungen („Restrisiko“) getarnt worden ist. Es ging auch damals darum, den Grünen ihr Thema zu nehmen. Ohne unmittelbaren Erfolg.

Garniert wurde dies noch mit der Annahme, andere Länder würden dem deutschen Beispiel folgen. Pure Hybris. Wegen Deutschland ist niemand aus der Kernenergie ausgestiegen. Auch jetzt ist diese Hybris wieder da. Deutschlands Vorbild würde andere Länder zu mehr Klimaschutz animieren, heißt es. Dabei lautet wohl die brutale Wahrheit, dass jeder selbst die Folgen unzureichender Klimapolitik spüren muss, bevor er etwas ändert.

Die Fukushima-Entscheidung hatte aber auch gravierende parteipolitische Folgen. Der Ausstieg aus der Kernkraft hat die Union erschüttert. Bis heute wird er angeführt, wenn von der „Entkernung“ der Partei die Rede ist. Verantwortlich dafür ist, dass Merkel damals die Debatte verweigerte. Widerspruch wurde nicht mehr geduldet. So ist es auch heute wieder.

7.11 Unterschiedliche  Kostenschätzungen im  Verhältnis von 1:4

Zu der durch Verfassungsgericht und Politik neugeschaffenen Situation für Deutschland Klimaneutralität bis 2045 zu realisieren, veröffentlicht  die die  Bundesregierung beratende Firma Agora die Studie Klimaneutrales Deutschland 2045 (136) , nach der  Deutschland die Klimaneutralität bereits im Jahr 2045 erreichen und im Zeitraum ab 2045 mit Netto-Negativemissionen einen zusätzlichen Beitrag für den internationalen Klimaschutz leisten kann. Der erste Schritt ist eine 95%- Minderung der Emissionen durch sektorübergreifende Elektrifizierung, Einsatz von Wasserstoff als Sekundärenergieträger und Rohstoff, sowie beschleunigte Effizienzmaßnahmen. Die verbleibenden 5% Restemissionen , die sich durch diese Vermeidungsmaßnahmen nicht weiter reduzieren lassen, werden mit CCS-Technologien (Carbon Capture and Storage) oder stofflicher Bindung in grünen Polymeren beseitigt („100%“- Reduktion) , bei denen CO₂ aus der Atmosphäre direkt oder indirekt entnommen und langfristig eingelagert wird:.

  Diese Studie führt allerdings keine Kosten auf.

Bereits vor der Verschärfung der Klimapolitik wurden mehrere Studien zu den notwendigen Maßnahmen und Kosten der Energiewende erstellt. Diese wurden von der Geschäftsstelle „Energiesysteme der Zukunft“(Deutsche Wissenschaftsakademien), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (Unternehmensberatungen Boston Consulting Group und Prognos) sowie  der Deutschen Energieagentur (dena) durchgeführt. In einem gemeinsamen Papier (137) vergleichen sie die Ergebnisse

Die drei Projektorganisationen sind sich einig: Die Energiewende ist machbar. Im technischen Detail sind die Ergebnisse allerdings unterschiedlich. Hinsichtlich der Mehrkosten gegenüber einem Referenzszenario („Business as usual“) gibt die BDI Studie für eine 95%ige CO2 Minderung bis 2050 knapp 1 Billion Euro an, bei „ena“ sind dies 1,7 bis 2,2 Billionen, während ESYS für eine Minderung von „nur“ 90 % bereits 3,4 Billionen Euro veranschlagt.

Im gemeinsamen Papier „Expertise bündeln“ heißt es:

Die Umstellung des Energiesystems ist mit erheblichen Investitionen verbunden: Sollen die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 Prozent gesenkt werden, steigen die Mehrkosten im Vergleich zu einem „business as usual“-Szenario je nach Studie um 15 bis 70 Milliarden Euro jährlich an. Das entspricht zwischen 0,5 bis rund 2 Prozent des heutigen Bruttoinlandsproduktes“.

Autor: Das Ziel der deutschen Bundesregierung ist eine Emissionsreduktion von 100%. Die Zahlen der ESYS- Studie zeigen, dass die Kosten mit der Größe der Emissionsminderung steil ansteigen (siehe Kapitel 2.2.3 dieser Webseite). Für eine Emissionsminderung von 100% lässt sich aus den ESYS Zahlen gegenüber der 85%-Reduzierung eine zusätzliche Kostensteigerung von etwa 4 Billionen Euro abschätzen.

Dazu bemerkt die BCG: „95 Prozent THG-Reduktion wären an der Grenze absehbarer technischer Machbarkeit und heutiger gesellschaftlicher Akzeptanz.“

Bei ESYS wird für die zur Energiewende unbedingt notwendigen synthetischen Energieträger eine Fertigung ausschließlich in Deutschland angenommen, ein Import wird ausgeschlossen. Zu diesem Punkt bemerkt das Synthesepapier

„Durch den Import kann der Ausbau von Erneuerbaren Energien für die Produktion von synthetischen Energieträgern in Deutschland begrenzt werden. Derzeit ist noch nicht vollständig absehbar, wie sich international Angebot und Nachfrage Synthetischer Energieträger entwickeln werden.“

Die Aussage, dass die zukünftigen Preise für synthetische Energieträger noch nicht genau bekannt sind, ist deswegen bemerkenswert, weil die Kosten für Betrieb und Wartung sowie Energieträger für die 90%-Reduktion, die bei ESYS mehr als eine Billion Euro betragen in der BCG/Prognosstudie negativ sind.

Die Agorastudie mit dem verschärften Ziel Klimaneutralität bis 2045 (136) hält die Realisierung dieses Ziels für realistisch, ohne dafür Kosten anzugeben. So muss man die oben erwähnten Kosten für eine 90%ige Reduzierung bis 2050 als untere Grenze der Kosten betrachten, denn die Verschärfung der Klimaziele macht das Projekt zwangsläufig teurer.(Autor)

Nun soll noch eine weitere Studie des Fraunhofer Instituts aus dem Jahre 2020 mit dem Titel „Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem: Die deutsche Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweise“ betrachtet werden (138). Es werden verschiedene Pfade zu einer 95%igen Emissionsreduktion (nach der Ankündigung des EU Green Deal 100%) miteinander verglichen, die sich nach dem Grad der Akzeptanz durch die Bürger unterscheiden. Neben einem als unter den gegebenen Umständen realistisch eingeschätzten Szenario „Referenz“, gibt es die beiden extremen Szenarien “Inakzeptanz“ und „Suffizienz“. Während im Szenario „Inakzeptanz“ z.B. die Errichtung von Windrädern eine starke Ablehnung erfährt, akzeptiert der Bürger beim Pfad Suffizienz u.a. Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs und des Flugverkehrs um 30 % bzw 55 % sowie den Gebrauch von Haushaltsgeräten und das Laden der Autobatterien zu bestimmten Tages- und Wochenzeiten.

Bild 34 zeigt, dass dieser  Verzicht auf  Lebensqualität die Nettomehraufwendungen um etwa 1 Billion Euro reduziert.

Bild 34: Kumulierte Aufwendungen über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2050 für alle untersuchten
Szenarien aufgeteilt in Investitionen (einschließlich Ersatzinvestitionen und Kapitalkosten), sonstige Betriebs- und Wartungskosten sowie Energieträgerkosten in Mrd.€

7.11.1 Deutschland als Industrielandschaft: Windräder und Photovoltaik im Jahre 2045

Nach der Agora 2045-Studie beträgt die im Jahre 2045 benötigte Kapazität von Windkraft und Photovoltaik 600 GW. Für 2020 ist nach Angaben des Bundesumweltamts die installierte Kapazität 116 GW.

Bild 35: Installierte Erneuerbare Energien im Jahre 2045 gemäß der Agora Studie „Klimaneutrales Deutschland 2045“(136)

Betrachtet man nun die Windkraft für sich allein, so ist die in 2045 erforderliche Leistung 145 GW onshore. Heute, 2020, beträgt die installierte Leistung 55 GW onshore, konkretisiert durch 29 600 Windräder.

Bei einer mittleren Windradleistung wie die des heutigen Parks (2MW) bedeutet das zusätzlich 60 000 weitere Windräder.  Im Jahre 2018 lag die mittlere Leistung der installierten Rotoren etwas höher bei 3 MW, was die Zahl der noch zu errichtenden Turbinen reduzieren würde.

Was bedeuten das für die abgeschätzten Kapazitäten benötigte Naturflächen.

Der Flächenbedarf für ein Windrad in einem Windpark wird in (21b) mit 0,35 km2 angegeben. Bereits heute belegen die existierenden 30 000 Windräder eine Fläche von etwa 10 000 km2. Bei einem Zuwachs von 60 000 Windrädern entsteht ein zusätzlicher Flächenbedarf von 21 000 km2. Die gesamte durch die Windräder verlorene Naturlandschaft entspricht ziemlich genau der Fläche Baden-Württembergs.

Zur Abschätzung des Flächenbedarfs der Photovoltaik gibt die Studie der Fraunhofer-Instituts unter Berücksichtigung der Akzeptanz (138) an, dass im Referenzszenario die installierte Photovoltaikleistung bei etwa 450 GW und bei geringer Akzeptanz von Windrädern sogar über 600 GW liegt (Bild 36).

Zu den stark unterschiedlichen PV-Leistungen in den unterschiedlichen Studien erklärt das Fraunhofer-Institut (15d):

„Neuere modellbasierte Szenarien rechnen für eine Minderung allein des energiebedingten Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 90% bezogen auf das Jahr 1990 mit einem Ausbaukorridor der PV von 130-650 GWp Nennleistung, ([Prog], [BCG], [ESYS], [ISE11], [UBA8], [IRENA], [ISE12]). Die Szenarien treffen unterschiedliche Annahmen zu Randbedingungen, bspw. für Energieimporte, Effizienzsteigerungen und Akzeptanzfragen.“

Bild 36: Installierte PV-Leistung bei 95%-Emissionsreduktion für verschiedene Akzeptanzszenarien

Im Kapitel 2.3.3 wird erwähnt , dass das Fraunhofer Institut (15d) ein Ausbaupotenzial von PV auf  Dächern und Fassaden von Gebäuden in Deutschland von mindesten 900 GW und für die aktuell für den Energiepflanzenanbau genutzte Fläche von 700 GW Nennleistung errechnet.

Mit Hilfe von Agrophotovoltaik lassen sich Landwirtschaft und Stromproduktion auf derselben Fläche kombinieren und weitere Flächen für die Nutzung der Fotovoltaik sind freischwimmende Fotovoltaik- Flöße auf gefluteten Braunkohletagebau-Flächen, Lärmschutzwände, Schattenspender und befahrbare Module im urbanen Bereich sowie Dächer von Elektrofahrzeugen

7.12 Die 2021 Energiekrise

Auch nach der kurzfristigen Entschärfung der angespannten Lage der fossilen Energiemärkte durch die Ankündigung Putins zusätzliche Lieferungen von Erdgas ab November bereitzustellen, ist die Analyse des Entstehens der Energiekrise sehr aussagekräftig, denn es zeigt wie die Politik die Energiesicherheit und damit die Sicherheit der Bürger den grünen Planvorstellungen geopfert hat.

Bild 37: Referenzpreis für Kohle: Terminkontrakt Kohle Asia-Pacific (hauptsächlich Lieferungen nach China), LNG Flüssiggas

Mitte Oktober steigt der Großhandelspreis für Erdgas in Europa verglichen mit Januar 2021 je nach Börse bis um den Faktor 6. Parallel, wenn auch schwächer ausgeprägt, wachsen auch die Preise für Öl und Kohle merklich an.

Unter dem Titel „Krisensitzung der EU-Minister, doch Deutschland will keine Entlastungen für Verbraucher“ berichtet der „Business Insider“:

 

Bei einer Krisensitzung der EU-Energieminister in Luxemburg stellte der Staatssekretär Andreas Feicht des BMWi fest „man wolle keine überhöhten Erwartungen an kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher auf EU-Ebene wecken. „Die Preissteigerungen geben keinen Anlass in den EU-Markt einzugreifen“, sagte der Staatssekretär weiter. Stattdessen forderte er den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, damit die EU weniger von Importen abhängig werde.“

7.12.1 Die Erklärung der grünen Lobby

„Angesichts von drastisch gestiegenen Energiepreisen hat die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus auf den Ausbau der erneuerbaren Energien gepocht. […] Schon heute seien „„Erneuerbare“ die günstigste Energieform“ .

Dazu Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) „Die stark gestiegenen Gaspreise sind […] ein hausgemachtes Problem. Deutschland habe sich zu stark von russischem Gas abhängig gemacht und gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien nicht schnell genug vorangetrieben, sagte Kemfert“.

In einer Pressemitteilung stellen die Grünen zur Thematik Erdgas und der Gasleitung Nord Stream 2 fest.:

Mit Energiespar- und Effizienzmaßnahmen in allen Anwendungsbereichen kann der Gasverbrauch deutlich gesenkt werden. Der verbleibende Bedarf wird dann schrittweise durch grüne Gase gedeckt, also z.B. grüner Wasserstoff oder Biomethan. Insbesondere im Gebäudebereich können wir den Einsatz von Erdgas durch energetische Sanierung und Umstellung auf einen klugen Mix aus erneuerbarer Wärme gegen null bringen.“

(Autor: Dieser Mitteilung fehlt jegliche Präzisierung bezüglich der geplanten Einspar- und Effizienzmaßnahmen und ihre Konsequenzen für den Bürger sowie jegliche Präzisierung bezüglich des zeitlichen Ablaufs der Projektschritte.)

Und zu Nord Stream 2 kommentieren die Grünen:

“Zusätzliche Infrastruktur für Erdgas steht dem Klimaschutz im Weg und ist nicht mehr zeitgemäß.“

 

7.12.2 Die Analyse

Fritz Vahrenholt benennt auf der Achse des Guten wesentliche Gründe für das Desaster:

Das September-Klima: Kalte La Nina, heiße Inflation :

„der in ganz Europa und insbesondere in Deutschland vorgenommene Kohleausstieg zwischen 2017 und 2021 (Italien, UK, Spanien, Niederlande, Deutschland),

  • die Verdreifachung der CO2-Zertifikatspreise seit 2020 von 20 auf über 60 Euro pro Tonne CO2 durch die Verknappung der Emissionszertifikate durch die Europäische Union. Das trifft auch die Gasverstromung.
  • der Wechsel von Kohlestrom zu teurerem Gasstrom,
  • die weltweite gestiegene Nachfrage nach Gas infolge der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie
  • sowie ein äußerst schwaches Windjahr von Januar bis September 2021“

Zum Punkt Kohleausstieg schreibt EURACTIV, das Nachrichtenportal zur EU- Politik:

Die Hälfte der 324 Kohlekraftwerke Europas haben entweder geschlossen oder haben eine Schließung vor 2030 angekündigt. Nach Wikiwand sind zwischen 2015 und 2021 etwa 5-6 GW von rund 45 GW stillgelegt worden.

Weitere Einzelheiten der Energiekrise sind in einer Analyse „Energy prices in Europe: (a costly) winter is coming“ von Allianz Research angeführt:

Allianz Research sieht die Ursache des Preisschocks in einem Zusammenwirken von Nachfrage und Lieferfaktoren. Unter dem Gesichtspunkt der Nachfrage ist es die starke Erholung (Autor: von der Coronakrise), der die Nachfrage nach Elektrizität und Kraftstoffen verstärkt. Darüber hinaus, nach einem ziemlich strengen Winter in der nördlichen Hemisphäre, waren die Speicher auf einem niedrigen Stand.

(Autor: Nach den Daten der Plattform AGSI ( Aggregated Gas Storage Inventory) war in Deutschland das Minimum des gespeicherten Gases im April 2021 um 65% niedriger als im April 2020.)

(Einschub: Zum kalten Winter 2020/2021 befinden die Wetterexperten:

„Doch auch die optimalen Voraussetzungen konnten nicht verhindern, dass der Winter 2020/2021 am Ende eine durchschnittliche Temperatur von +1,83 Grad erreichte und im Vergleich zum vieljährigen Mittelwert von 1961 und 1990 um +1,6 Grad zu warm ausfiel. Im Vergleich zur – wärmeren – Vergleichsperiode von 1991 und 2020 war der Winter um +0,4 Grad zu mild.“)

 Was die Wiederauffüllung der Speicher anlangt, ist Europa im Rückstand, obwohl Europa stark von Importen abhängig ist. Was die Flüssiggaseinfuhren anlangt, hat Asien den Bietungskampf gewonnen. Besonders China scheint die Gasbevorratung „koste was es wolle“ zu betreiben. Folglich, während es vielen Nicht- EU- Staaten und UK wieder das Niveau des 3.Vierteljahrs 2020 oder noch höher zu erreichen hinkt die EU mit etwa – 25% hinterher..

Allianz Research erwartet dass der Erdgaspreis im Frühjahr 2022 zwischen € 110 und € 130 erreicht, abhängig von der Strenge des Winters, im Oktober 2021 lagen die Spotmarktpreise zwischen € 80 und 90.

Bild 39: Energiepreise 2021 (Januar 2021 =100)

Nach der Ankündigung Putins am 27.10. mehr Erdgas nach Europa zu liefern fielen allerdings die Preis am Gasmarkt um rund ein Fünftel auf unter € 70 pro Megawattstunde. Gazprom-Chef Alexej Miller erklärte demnach, dass sein Unternehmen damit nach dem 8. November beginnen könne. Russische Staatsmedien feierten Putin bereits als Retter Europas.

Der Kremlchef hatte angesichts der Rekord-Gaspreise zuletzt immer wieder auf bereits erfolgte Lieferungen über die vertraglich vereinbarten Mengen hinaus hingewiesen, weitere Schritte aber für schwierig gehalten.

Doch hatte Ursula von der Leyen bemängelt, dass Russland in der Gaskrise nicht helfen würde, was  The Economist wie folgt kommentierte : It’s tempting to blame foreigners for the gas crisis in Europe  ( Man ist leicht versucht die Schuld für die europäische Gaskrise im Ausland zu suchen)

Aber auch Analysten stellen fest, dass Gazprom in diesem Jahr mehr Gas nach Europa als vor der Coronakrise liefern würde  und die Grosshandelskunden bestätigen dass die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt würden.

So nahm Angela Merkel Russland gegen den Vorwurf in Schutz, dass die Preissteigerungen mit mangelnden Lieferungen zu tun haben könnten Sie verwies darauf, dass Europa sich weniger auf langfristigen Lieferverträge und mehr auf den Gaseinkauf auf dem Spot- Markt gestützt habe.

Dazu schreibt die Webseite „Foreign Policy“ (vor der Schranke bei FDD), dass die EU ihre Mitgliedsländer ermutigt habe Lieferverträge , die auf dem täglichen Spotmarkt-Preis basierten, abzuschliessen anstelle feste langfristige Preise mit Lieferanten wie Gazprom zu verhandeln. Dieses Verhalten bedeutet eine marktwirtschaftliche Ideologie anstelle einer gründlichen Analyse zu setzen, wie Energiesicherheit und niedrige Preise zu erzielen seien.

(Kommentar des Autors. Diese Vorgehensweise ist erstaunlich bei einer EU, die Marktwirtschaft zunehmend durch staatswirtschaftliche Massnahmen wie Regulierungen und Verbote und Subventionen ersetzt und zeigt wie man die Energiesicherheit der Bevölkerung durch die politische Absicht nicht zu eng mit Russland zusammenzuarbeiten, aufs Spiel setzt.))

Dies wird noch paradoxer, wenn das BMWi die Bedeutung der Gaskraftwerke für die Energiewende und die Vermeidung einer  Dunkelflaute betont.

7.12.3 Energiesicherheit

Über die Bedeutung von Erdgas für die Energiewende schreibt das BMWi

Derzeit sind „konventionelle Energieträger unverzichtbar für ein verlässliche Energieversorgung“ erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Internetseite. „Noch sorgen konventionelle Energieträger dafür, dass „die Lichter anbleiben“. “

[…]

Erdgas gewinnt  insbesondere als Brücke von fossilen zu erneuerbaren Energien im Strombereich an Bedeutung.  Erdgas ist im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern klimafreundlicher, da der Einsatz mit geringeren CO2-Emissionen einhergeht. […]

 Sein Anteil am Primärenergieverbrauch beträgt über 25% im deutschen Energiemix.

[…] Auch in den nächsten Jahren wird Erdgas einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten. Nur noch ein kleiner Teil des eigenen Bedarfs wird in Deutschland gefördert, der überwiegende Teil des Bedarfs wird vornehmlich aus Norwegen, Russland und den Niederlanden importiert. […]

 Aufgrund der hohen Bedeutung von Erdgas spielen die Instrumente zur Gasversorgungssicherheit (Autor: Pipelines, Gasnetze) eine zentrale Rolle“

7.12.3.1 Gas als Brückentechnologie der Energiewende

Die Webseite „Clean Energy Wire“ stellt im Artikel „Shutting down nuclear and coal – can Germany maintain supply security on renewables alone? die Frage, ob Deutschland ausschließlich mit Erneuerbaren Energien die Energiesicherheit gewährleisten kann.

„ Das Energieministerium ist zuversichtlich dass- selbst in den schwierigen Jahren nach dem Ausstieg aus der Kernenergie- der Prozess (Autor: der Energiewende) die Energieversorgung von  Unternehmen und  Haushalten  nicht gefährden wird. In der Antwort zu einer Parlamentsanfrage schrieb es im März 2021: „ Alle Analysen der Versorgungssicherheit, die der Bundesregierung bekannt sind und die in Übereinstimmung mit den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen, kommen zu dem Schluss, dass die sichere Stromversorgung auf die absehbare Zukunft garantiert bleibt, Die Analysen berücksichtigen auch den Ausstieg aus der Kernenergie sowie das Ende der Energieerzeugung durch Kohleverbrennung.“

Der Clean Energy Wire -Bericht erwähnt auch, dass der Bundesrechnungshof absolut unzufrieden mit der Überwachung der Energiesicherheit und den erstellten Prognosen ist. Der Rechnungshof bemängelte auch, dass die Maßnahmen um Engpässe im Netz zu beheben nicht ausreichend seien und dass das BMWI kein worst case -Szenario und dazugehörige Lösungsvorschläge erstellt hat.

7.12.4 Der Blackout

Die Artikelserie von Manfred Haferburg Energiewende und Blackout: The Day after

schildert die politischen Ursachen und die Folgen für die Bürger eines mehrtägigen Blackouts

„Ohne eine billige, zuverlässige und großindustriell nutzbare Speichertechnologie muss die Energiewende scheitern. Und diese Speicher-Technologie ist noch nicht erfunden, auch wenn die grünlackierten Experten noch so schrill das Gegenteil behaupten. Es sollte uns zu denken geben, dass kein einziges Land der Welt den deutschen Vorreitern folgt – Geisterfahrer ist stets der, dem alle anderen entgegenkommen. Wir sind noch nicht über den Berg, aber es geht schon stramm abwärts. Die Energiewende ist das klassische Beispiel von Staatsversagen in Deutschland. Die Energiewende rast unbemerkt vom Volk den Hang hinunter und wird die Industrie und den Lebensstandard der Bürger mitreißen. Und ein Blackout würde alle Albträume der Grünen über einen GAU toppen, wenn er passiert.

Es fehlt auch nicht an Geld, um das Scheitern der Energiewende mittelfristig kaschieren zu können. Immer neue Kurpfuscherei an den Symptomen wird von der Politik eingeleitet. Zwangsbezahlt wird diese Vergeudung von inzwischen 27 Milliarden Euro pro Jahr vom Stromkunden und Steuerzahler. Auch die Steigerung dieser gewaltigen Summe geht schleichend voran.

Die Profiteure und Scharlatane sitzen in den Redaktionsstuben, auf den politischen Machtpositionen und sogar in den „Expertengremien“. Sie behaupten unisono den selben physikalischen Blödsinn vom Endsieg der Energiewende: es ist bald geschafft, man brauche nur noch etwas mehr vom Selben (Geld) und ein paar Stromtrassen. Die Öffentlichkeit hat keine Chance, sich vernünftig zu informieren. Nunmehr, nach vielen Jahren Propaganda-Trommelfeuer glauben fast alle Menschen in Deutschland an eine erfolgreiche Energiewende.

Im benachbarten Ausland – ohne diese Propaganda – schüttelt man verständnislos den Kopf und baut an den Grenzen teure technische Schutzmaßnahmen, um sich vor den Folgen dieser irrsinnigen Energiepolitik zu schützen. Phasenschieber als Stacheldraht, um die Invasion der deutschen Dumping-Energie aufzuhalten, mein Gott!

Selbst wenn die Sonne Tag und Nacht 360 Tage im Jahr schiene und der Wind 364 Tage durchwehte, brauchten wir den ganzen Zweitkraftwerkspark mit 100 Prozent Kapazität für die paar Stunden, in denen absolut kein Wind weht und keine Sonne scheint. Sonst bricht das Stromnetz zusammen – es gibt einen Blackout. Das ist der unheilbare Konstruktionsfehler der Energiewende. Die Gefahr eines Blackouts wächst und wächst mit jedem konventionellen Kraftwerk, dass in diesem Subventionsgestrüpp pleitegeht.[…]

Was passiert bei einem großen Stromausfall? Ein großflächiger Stromausfall heißt „Blackout“. Hier mal eine kleine unvollständige Liste, was bei einem Blackout so alles nach und nach nicht mehr funktioniert:

  • Das Licht geht aus, auch auf den Straßen und in den Geschäften, in der U-Bahn, in den Fabriken…
  • Tausende Aufzüge bleiben stecken…
  • Verkehrsampeln fallen aus, es entsteht ein Verkehrschaos mit diversen Unfällen…
  • U-Bahn, Metro und Bahn bleiben stehen…
  • Die Benzinpumpen an den Tankstellen fallen aus, es gibt keinen Sprit mehr…
  • Geldautomaten und Ladenkassen funktionieren nicht mehr, die Banken und Geschäfte schließen…
  • Kühltruhen werden nicht mehr gekühlt…
  • Das Telefonnetz und Radio und Fernsehen gehen nicht mehr – außer ein paar batteriegerieben Geräte für kurze Zeit, dann fallen auch die Sender aus…
  • Die Heiznetzumwälzpumpe und die Elektronik Ihrer Heizung bleibt stehen, es wird kalt in Ihrem Haus…
  • Das Leitungswasser hört auf zu fließen, da die Trinkwasser-Pumpen nicht mehr laufen – Sie können ihre Toilette nicht mehr benutzen, sich nicht mehr waschen… Hoffentlich haben Sie genügend Mineralwasser für die Familie im Haus…
  • Alle elektrischen Kochstellen versagen, auch zum Wärmen von Babynahrung, die Leute fangen an und machen provisorische Feuer in den Wohnungen… es fängt an, hier und dort zu brennen…
  • Krankenwagen und Feuerwehr bleiben im Verkehrschaos stecken…
  • Die Krankenhäuser werden über Notstromdiesel versorgt – für zwei Tage … dann ist der Diesel alle … die Ärzte müssen die nichtversorgungsfähigen Intensivstationpatienten einfach sterben lassen oder eutanasieren…
  • Der Notstand wird ausgerufen, es gibt Ausgangssperren…
  • Plünderungen und Unruhen brechen aus…“

7.12.4.1 2020/2021: Blackouts in Kalifornien und Texas

Kürzlich ereignten, sich in Kalifornien, August 2020 und Texas, Februar 2021 flächendeckende blackouts unter Hitzewellen bzw eisigen Wintertemperaturen. In seinem Kommentar in Forbes erklärt der ehemalige Klimaaktivist Michael Shellenberger  dass diese Katastrophen das Ergebnis von zu starker Abhängigkeit von erneuerbaren Energien sind:

„Bei Kongress-Hearings der letzten Zeit haben politische Führer die blackouts in Texas und Kalifornien als Gründe angeführt warum die US Bundesregierung mehr Steuersubventionen und Verordnungen zur Einrichtung Erneuerbaren Energien beschliessen sollte. […]

Sowohl die durch Hitzewellen im August 2020 verursachten Stromausfälle in Kalifornien, wie die durch Kälte verursachten Stromausfälle in Texas waren jedoch zum großen Teil durch eine zu starke als durch eine zu  geringe Abhängigkeit von den  Erneuerbaren Energien wie Sonnenpanels und Windräder verursacht. […]

Das Netz benötigt mehr an verlässlicher Grundlast und weniger an fluktuierender Energie.

Ohne kaum zu realisierende Investitionen in Batteriespeicher und andere Stabilisierungstechnologien, wird eine US-Bundespolitik, die die Bundesstaaten zwingt abhängiger von Erneuerbaren Energien zu werden, die Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit von blackouts nur  erhöhen.

In Kalifornien hat die Elektrizitätsregulierungskommission des Bundesstaates in Phovoltaik überinvestiert,  trotz der Warnung der Netzbetreiber, dass dies gefährlich sei, da der Spitzenverbrauch bei und nach Sonnenuntergang stattfindet.[…]

Während der letzten Dekade haben Investoren mehr als 53 Milliarden Dollars in wetterabhängige Energiequellen ,  hauptsächlich  für Windräder, die während des Kälteeinbruchs im Februar nicht zur Verfügung standen wegen zu geringer Windgeschwindigkeit.Die Kosten des mehrtägigen blackouts für die Texaner werden sich schliesslich auf nahezu 200 Milliarden Dollar belaufen […]

Ein prominenter Fürsprecher der Erneuerbaren hat zu Beginn des Monats berechnet, dass um Texas mit 100% Erneuerbaren Energien zu versorgen, dadurch dass man  die gesamte Heizung, das Transportwesen und andere Diensleistungen elektrifiziert, das Netz von Texas eine Batterieleistung  von 7 000 Gigawatt erfordern würde, um 13.6 Terawattstunden an Elektrizität zu speichern. Dies entspricht mehr als dem 6-fachen der gesamten Stromproduktionskapazität der Vereinigten Staaten. Die Kosten allein für Texas würden sich auf 5,8 Billionen Dollar belaufen. […]

Während des 20. Jahrhunderts als die Stromkraftwerke größer und effizienter wurden, nahmen die Kosten für Elektrizität dramatisch ab und trugen entscheidend zur Zunahme des Lebensstandards bei. […]

Aber während der letzten 20 Jahre, als die Politik der US Bundesregierung und der Bundesstaaten die Nutzung der weniger effizienten  wetterabhängigen Energiequellen  Wind und Sonne subventioniert und verordnet  haben, die weit mehr an Landschaft, Übertragungsnetzwerken and anderer Infrastruktur erfordern, sind die Elektrizitätspreise angestiegen und bedrohen das Wirtschaftswachstum, den  Lebensstandard  und die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit (Autor: d.h. mit Krisen und Risiken  flexibel zurechtzukommen).“

7.12.5 Entwicklungsländer brauchen fossile Energie

Das Future of Life Institute stellt fest: Fossile Kraftstoffe sind immer noch die  billigste und zuverlässigste Energiequelle, wenn ein Entwicklungsland ein funktionierendes Wirtschaftssystem schaffen  und die galoppierende Armut beenden will.

Dementsprechend wird nach wie vor eine große Anzahl von Kohlekraftwerken geplant und gebaut. So berichtet im Juli 2021 IWR, „Die Business-Welt der Regenerativen Energiewirtschaft“.

Pariser-Klimaziele in Gefahr: Diese fünf Länder planen 80 Prozent der weltweiten Kohlekraftwerks-Neubauten

„ Asien entwickelt sind immer mehr zur letzten Bastion einer umweltschädlichen Kohleverstromung. Nach einem Bericht des Think Tanks Carbon Tracker sind ganze fünf Länder für insgesamt 80 Prozent der aktuell weltweit geplanten neuen Kohlekraftwerke verantwortlich, allesamt in Asien“.

Neue Kohlekraftwerke in wenigen asiatischen Ländern gefährden die Pariser Klimaziele trotz der Verfügbarkeit billigerer erneuerbarer Energien. Das geht aus einem aktuellen Bericht des Think Thanks Carbon Tracker hervor.

Black list: Kohlekraftwerke in China, Indien, Indonesien, Japan und Vietnam gefährden Pariser Klimaziele

„Die Länder China (187,1 GW), Indien (59,8 GW), Vietnam (23,8 GW) Indonesien (23,6 GW) und Japan (8,5 GW) planen den Bau von mehr als 600 neuen Kohlekraftwerken mit einer Gesamtkapazität von über 300 GW (300.000 MW) und ignorieren dabei die Forderungen von UN-Generalsekretär Antonio Guterres, alle neuen Kohlekraftwerke zu streichen, kritisiert Carbon Tracker. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung sei danach der „wichtigste Schritt“ bei der Bewältigung der Klimakrise.

Der Bericht warnt zugleich davor, dass 92 Prozent der geplanten Kraftwerkseinheiten selbst im Business as usual Szenario unwirtschaftlich sein werden und bis zu 150 Milliarden US-Dollar verschwendet werden könnten. Grund sind die hohen Kosten für Strom aus neuen Kohlekraftwerken und immer kostengünstigere Alternativen wie die erneuerbaren Energien. Verbraucher und Steuerzahler würden letztendlich die Rechnung bezahlen, weil diese Länder entweder Kohlekraft subventionieren oder sie mit einem günstigen Marktdesign, Stromabnahmeverträgen oder anderen Formen der politischen Unterstützung staatlich finanzieren.

Steinkohleförderung nach Ländern 2020: Kohleland China auf Platz 1 mit über 50 Prozent Anteil am globalen Markt

Der Verein der Kohlenimporteure e. V. (VDKi) hatte bereits im Januar 2021 die aktuellen Statistiken für die globale Steinkohleförderung 2020 vorgelegt. Danach nimmt China mit 3,8 Mrd. t (3.800 Mio. t) geförderte Steinkohle Platz 1 ein, das sind 54,3 Prozent der gesamten globalen Kohleförderung. Dahinter folgt mit großem Abstand Indien mit 731 Mio. t (10,4 %), vor Indonesien mit 488 Mio. t (7 %), den USA mit 479 Mio. t (6,8 %) und Australien mit 419 Mio. t (6 %).

Den stärksten Rückgang bei der Steinkohleförderung um 161 Mio. t verzeichneten 2020 die USA. Grund ist die rasante Stilllegungswelle an US-Kohlekraftwerken. Nach Angaben der US-Behörde EIA sind in den letzten fünf Jahren in den USA Kohlekraftwerke mit einer Leistung von 48.000 MW (48 GW) endgültig vom Netz gegangen. Auch im laufenden Jahr 2021 setzt sich dieser Trend fort: vorgesehen ist die Abschaltung von alten US-Kohlekraftwerken mit einer Leistung von 2.700 MW (2,7 GW).“

 

7.12.6 Im Jahr 2050 Erneuerbare Energien weltweit bei 30% und die Emissionen steigen

 

Die Tatsache, dass fossile Kraftstoffe  für die Entwicklungsländer die aktuell bevorzugte Energiequelle sind, spiegelt sich im  International Energy Outlook 2021 der EIA (U.S. Energy Information Administration (EIA)) wieder

 

Bild 40a: Die Entwicklung bis 2050: Energieverbrauch, Bruttosozialprodukt und Bevölkerung

Wenn sich die aktuellen Trends von Politik und Technologie fortsetzen, werden der globale Energieverbrauch und die  damit verbundene Kohlendioxidemission allein durch das Wachstum der Bevölkerung und der Wirtschaft bis 2050 weiter anwachsen.

Im Jahre 2050 hat die Weltbevölkerung die 10 Milliarden-Grenze erreicht und der Energieverbrauch wird sich gegenüber 2010 um etwa 50% vergrössert haben. Die am schnellsten wachsende Energieform werden die Erneuerbaren Energien sein, weltweit werden sie die primäre Energiequelle mit knapp 30% darstellen.Die Verwendung von Öl und Erdgas wird weiter zunehmen, hauptsächlich um den wachsenden Energieverbrauch der sich entwickelnden asiatischen Volkswirtschaften zu befriedigen  und um  die Netzstabilität zu sichern.

Bild 40b: Wachstum des Primärenergieverbrauchs für verschiedenen Energiequellen bis 2050 und ihr Anteil  am Gesamtverbrauch.

Bild 40c: Steigender CO2- Austoss der Energieproduktion bei fallender Kohlendioxid- und Energieintensität

Kohlendioxid-Intensität: Wieviel g CO2 wird erzeugt, um 1kWh Energie zu produzieren.

Energieintensität ist ein Mass der Energieeffizienz einer Volkswirtschaft und wird z.B. in kWh/Dollar gemessen.

Der Consultant Mckinsey betrachtet verschieden Szenarien unter der Hypothese, dass sich der Energiebedarf bis 2050 verdoppelt, getrieben durch die sinkenden Kosten der Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Der Anteil der erneuerbaren Energien beträgt etwa 75% Um allerdings Nullemission zu erreichen muss dieser Prozentsatz auf etwa 95 % erhöht werden, was mit einem weiteren Energieverbrauch und stark steigenden Kosten verbunden ist

Der  Manhattan Contrarian diskutiert die mangelnde Zuverlässigkeit der „grünen Energien“ und erwähnt eine Studie der Oxford University, die für die die Kosten einer stabilen Energieversorgung des UK mit „Erneuerbaren“ einen Wert errechnet, der um 50% über dem Bruttosozialprodukt des UK liegt.

7.12.7 Energiepartnerschaften und Energiedialoge für eine globale Energiewende

Zu den Energiepartnerschaften, die die Entwicklungsländer auf ihrem Weg zur Umstellung auf „grüne Energien“ unterstützen sollen, schreibt das  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„ Mit mehr als 20 Partnerländern sind die Energiepartnerschaften und Energiedialoge zentrale Instrumente der Energieaußenpolitik des [..]

 Zudem setzen sie Impulse für energiewirtschaftliche Innovationen und für wirtschaftliche Kooperation auf dem Weg zu einer globalen Energiewende.[…]“

Initiiert und umgesetzt wurden in der Vergangenheit z.B. Studien mit Australien, Japan, Marokko, Südkorea, Südafrika und Oman.

„Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier schloss am Rande des Berlin Energy Transition Dialogue (BETD) im April 2019 eine neue bilaterale Energiepartnerschaft mit Chile. Das Land verfügt durch seine geografische Lage über großes Potenzial für Strom aus Photovoltaik und anderen erneuerbaren Energien.[…]

So vereinbarten Bundeswirtschaftsminister Altmaier und sein äthiopischer Kollege, Energieminister Bekele, eine projektbezogene Energiekooperation zur Durchführung eines wissenschaftlichen Ideenwettbewerbs zur dezentralen Stromversorgung ländlicher Räume sowie Maßnahmen zur Optimierung bestehender Wasserkraftwerke […]

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat weitere Vorhaben zur Förderung erneuerbarer Energien angekündigt, die von der KfW finanziert werden. Darunter fällt das Großprojekt der deutsch-indischen Solarpartnerschaft, für das die KfW in den nächsten fünf Jahren zinsverbilligte Darlehen in Höhe von rund 1 Mrd. EUR vergeben wird..[…]

Über die Finanzierung der Energiepartnerschaften der deutschen Ministerien war auf dem Internet kein Budget zu finden.

Über die Diskussion bei der COP 26 in  Glasgow um die  finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch die Industriestaaten schreibt die FAZ.

„Der Mittwoch stand in Glasgow ganz im Zeichen von Finanzfragen. So ging es um eine Zusage der Industrieländer von 2009, die im Pariser Abkommen von 2015 präzisiert wurde. Sie sollen den Entwicklungsländern von 2020 an jährlich 100 Milliarden Dollar für die Treibhausgasminderung und für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zur Verfügung stellen. Rechtzeitig zur COP haben Deutschland und Kanada eine Bestandsaufnahme der Geldflüsse vorgelegt. Aus diesem „Umsetzungsplan für die Klimafinanzierung“ geht hervor, dass die volle Summe wohl erst 2023 fließen wird. Die 46 am wenigsten entwickelten Länder, in denen eine Milliarde Menschen leben, erklärten am Mittwoch in Glasgow, das Geld sei zu wenig und komme zu spät. Nachdem es zuletzt höhere Zusagen gegeben hatte, unter anderem von Japan und Norwegen, zeigte sich Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth am Mittwoch zuversichtlich, dass das Versprechen möglicherweise doch schon 2022 greifen könne, „wenn wir Glück haben“.[…]

Der kanadische Rohstoffminister Jonathan Wilkinson sagte, nach 2023 würden vermutlich mehr als 100 Milliarden Dollar jährlich fließen; so ließe sich die Lücke möglicherweise ausgleichen. Für 2025 ist die Rede von 117 Milliarden. Wilkinson sagte, wichtig sei nicht nur das Geld, sondern dass in den ärmeren Ländern das Vertrauen wiederhergestellt werde. Er stellte klar, dass mittels der öffentlichen Mittel viel größere Summen in der Privatwirtschaft aktiviert werden müssten, „Billionen von Dollar“, wie er sagte.“

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